Stand: 20.02.2009
In den vergangenen Wochen haben viele Medien über die Neufassung des arbeitsmedizinischen Grundsatzes G 26 "Atemschutz" berichtet, der unter anderem auch auf Einsatzkräfte der Feuerwehr angewendet wird. Die Berichterstattung legt nahe, dass die Anforderung, Feuerwehrleuten nur bei einem Body Mass Index (BMI) von unter 30 das Tragen von Atemschutzgeräten zu gestatten, eine Neuerung sei, die übergewichtige Feuerwehrmänner effektiv vom Einsatz in der Feuerwehr ausschließe - zum Beispiel "Korpulentere dürfen keinen Atemschutz mehr tragen" (Augsburger Allgemeine).
Diese Darstellung entspricht nicht den Tatsachen. Sie übersieht auch den wichtigen Schutz der Gesundheit der Feuerwehrleute bei ihrer ohnehin gefährlichen Arbeit.
Der Ausschuss "Arbeitsmedizin" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung - DGUV hat den Grundsatz G 26 überarbeitet, um die Risiken der Feuerwehrleute im Einsatz weiter zu verringern. Bereits vor der Neufassung lautete der Richtwert aber: Das Gewicht eines aktiven Feuerwehrmannes sollte nicht mehr als 30 Prozent über dem Sollgewicht nach dem Broca-Index (Körpergröße in cm minus 100) liegen.
Da dieser Broca-Index nur in medizinischen Fachkreisen gebräuchlich ist, wurde der bekanntere BMI unter 30 zusätzlich in den Katalog aufgenommen. Um den BMI zu errechnen, teilt man das Körpergewicht durch die Körpergröße im Quadrat.
Die hinter beiden Maßstäben stehende Forderung ist wichtig: Feuerwehrleute, die mit Atemschutzgerät arbeiten, müssen in der Lage sein, im Einsatz körperliche Höchstleistung zu bringen. Sie sollen dabei aber nicht ihre Gesundheit riskieren!
Für die Beurteilung der körperlichen Belastungsfähigkeit ist übrigens im Einzelfall der Ergometrie-Test von größerer Bedeutung als der BMI. Die Berufsgenossenschaftlichen Grundsätze sind keine Rechtsnormen, sondern bilden den Stand gesicherter arbeitsmedizinischer Erkenntnis ab. Entscheidend ist nach wie vor die Fitness und körperliche Leistungsfähigkeit des Einzelnen, diese kann durchaus auch bei einem BMI von über 30 gegeben sein.
Neuerungen im G26
Neuerungen in den Untersuchungsgrundsätzen wurden hingegen im Bereich der Laboruntersuchungen hinzugefügt. Künftig soll der untersuchende Arzt zusätzlich ein Blutbild erstellen, die Leberwerte testen, einen Urinstatus erheben und die Blutzuckerwerte bestimmen. Diese Untersuchungen sollen helfen, unbemerkte Vorerkrankungen frühzeitiger zu erkennen.
Ergänzt und konkretisiert wurden darüber hinaus die Kriterien für "gesundheitliche Bedenken", die zu einer Untauglichkeit führen können. Darunter fallen künftig abnorme Verhaltensweisen (z. B. Klaustrophobie), Medikamentenabhängigkeit, Hauterkrankungen, die zur Verschlimmerung neigen, bestimmte Einschränkungen der Sehschärfe und Formen von Übergewicht, die den Einsatz eines Feuerwehrmannes für ihn und seine Kollegen zum Risiko werden lassen.
Aus Sicht der Prävention ist gerade die Neuaufnahme der Blutwerteuntersuchung zu begrüßen. Erkrankungen können so frühzeitig diagnostiziert werden. Für die Beurteilung der Belastungsfähigkeit von Feuerwehrleuten durch den Arzt wird dies eine wesentlich wichtigere Rolle spielen als der Body Mass Index. Der BMI ist ein Richtwert, dessen Überschreitung auf eine Erkrankung hinweisen kann, aber nicht muss.
Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - http://www.dguv.de/inhalt/presse/hintergrund/feuerwehr/index.jsp Stefan Boltz, Stv. Pressesprecher