31. März 2009

BOS-Digitalfunk in Bayern

Allgemeine Information über das Projekt DigiNet

Die Einführung des Digitalfunks für die BOS in ganz Deutschland hat mittlerweile begonnen. In Bayern wurde hierzu im Oktober 2006 die Projektgruppe DigiNet ins Leben gerufen. Sie ist organisatorisch im Bayerischen Staatsministerium des Innern angesiedelt. Ihre Aufgabe ist die Einführung des Digitalfunks für alle BOS in Bayern im Einklang mit dem bundesweiten Vorgehen.

Es ist das Ziel, ein digitales Funknetz aufzubauen, das den Bedürfnissen aller BOS gerecht wird und damit auch weiterhin die Sicherheit aller Menschen in Deutschland garantieren soll.

Nachdem erste Erfahrungen mit dem Netzaufbau in München gesammelt werden konnten, sollen nun die weiteren Netzabschnitte in Bayern sukzessive aufgebaut werden.

Mit Klick auf das Bild kommt man zu einer allgemeinen Information rund um das Thema Digitalfunk.

Tiefensee: Neue Führerscheinregelung für junge Helfer

Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee spricht sich für eine erweiterte Ausnahmegenehmigung beim Fahren von Einsatzfahrzeugen aus. Eine entsprechende Regelung ist beim Runden Tisch in dieser Woche mit Verbänden, Prüforganisationen und den Bundesländern erörtert worden. Sie soll kurzfristig im Kabinett beschlossen werden.

"Wir müssen alles tun, um das ehrenamtliche Engagement junger Helferinnen und Helfer zu unterstützen. Sie retten Leben und setzen sich mit aller Kraft für ihre Mitmenschen ein. Deswegen werde ich dem Bundeskabinett eine spezifische Ausbildung und Prüfung zum Fahren von Einsatzfahrzeugen bis 4,75 Tonnen Gesamtgewicht vorschlagen. Sie ist weniger aufwändig und deutlich preiswerter als ein üblicher C1 Führerschein. Diese Regelung entspricht der Forderung des Deutschen Feuerwehrverbandes und anderer Experten des Runden Tisches. Bundesweit können damit 16.000 Fahrzeuge allein bei den Freiwilligen Feuerwehren gefahren werden. 100.000 Fahrer der Freiwilligen Feuerwehren profitieren von der neuen Fahrberechtigung. Wir beseitigen bürokratische Hemmnisse und bewegen uns mit dieser Gewichtsgrenze innerhalb europäischen Rechts. Die neue Regelung wird auch für anerkannte Rettungsorganisationen und den Katastrophenschutz gelten."

Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

30. März 2009

Feuerwehrfahrzeuge in Alaska: Eine Drehleiter an der letzten Grenze

Temperaturen von unter -20°C im Winter 2008/2009 empfanden viele Menschen in Deutschland als extrem. Wer allerdings in Fairbanks im US-Staat Alaska lebt, hat dafür nur ein Lächeln. 45° C unter Null sind dort im Winter eher die Regel als die Ausnahme. Bedingungen, denen nicht nur die Menschen widerstehen müssen, sondern auch die Fahrzeuge. Einsatz-Netz ging der Frage nach, wie man dort dafür sorgt, dass Feuerwehrfahrzeuge bei diesen Temperaturen funktionsfähig bleiben.

Lesen Sie weiter mit Klick auf das Bild.

Quelle: www.einsatz-netz.de

Lehrgang Truppmann Teil 1 in Giebelstadt





29. März 2009

28. März 2009

Infobrief Digitalfunk Bayern - Nr. 6 - März 2009

Um die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Bayern zu informieren, wird regelmäßig vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, Sachgebiet IC 6 – Projektgruppe DigiNet der "Infobrief Digitalfunk Bayern" mit aktuellen Nachrichten zur Digitalfunkeinführung herausgegeben.

Mit einem Klick auf das Bild gelangt man zum Infobrief Nr. 6!

Neue Ausgabe der DFZ

Die Deutsche Feuerwehr-Zeitung (DFZ) ist das offizielle Organ des Deutschen Feuerwehrverbandes. Sie erscheint monatlich in der Fachzeitschrift Brandschutz.

Mit einem Klick auf das Bild gelangt man zur aktuellen April-Ausgabe.

Viel Spaß!

27. März 2009

Mit neuer Drehleiter auf der Höhe der Zeit

Hubrettungsfahrzeuge sind Feuerwehrfahrzeuge und werden vorrangig zur Rettung von Menschen aus größeren Höhen, weiterhin auch zur Durchführung technischer Hilfeleistungen und zur Brandbekämpfung verwendet. Seit Dezember 2008 verfügt die Staatliche Feuerwehrschule Würzburg über ein neues Hubrettungsfahrzeug. Die Drehleiter vom Typ Metz L 32 entspricht den Anforderungen einer DLA(K) 23/12 nach DIN EN 14 043 und ist komplett CAN-Bus-gesteuert. Als Fahrgestell dient ein MAN der Baureihe TGM 15.280 mit einer Leistung vom 206 kW, einem automatisiertem Schaltgetriebe, luftgefederter Hinterachse und einer Rückfahrkamera. Der vierteilige Hubrettungssatz besitzt einen 3-Mann-Korb.

Für Ausbildungszwecke verfügt die Drehleiter über eine elektrisch angetriebene Hydraulikpumpe, die über das Stromnetz oder einen Stromerzeuger betrieben werden kann. Damit kann der Leiterpark ohne laufenden Fahrzeugmotor bewegt werden. Die Geräuschkulisse und die Abgasemissionen werden minimiert, was für den Ausbildungsbetrieb eine wesentliche Erleichterung darstellt. Des Weiteren verfügt die Leiter im Geräteraum 1 über einen zusätzlichen Monitor. Die Lehrgangsteilnehmer können die Betriebszustände vom Boden aus leicht verfolgen.


Zusätzlich zur feuerwehrtechnischen Beladung nach Norm sind zwei Pressluftatmer, ein Überdrucklüfter mit Korbhalterung, ein tragbarer Stromerzeuger 14 kVA mit Fernstarteinrichtung, ein Powermoon-Beleuchtungsballon, eine Schleifkorbtrage, eine Krankentragenhalterung mit Aufnahme für die Schleifkorbtrage sowie ein Gerätesatz Absturzsicherung vorhanden.

Mit dem aktuellen Modell der Drehleiter bleiben die Staatlichen Feuerwehrschulen auf der Höhe der Zeit und stellen eine praxisgerechte Ausbildung der Feuerwehrdienstleistenden in Bayern sicher. Das Fahrzeug wird bei der Drehleitermaschinisten-Ausbildung an allen bayerischen Feuerwehrschulen eingesetzt.

Quelle: Staatl. Feuerwehrschule Würzburg

THW-Jugend besucht Feuerwehrschule

Über den eigenen Tellerrand blicken – das war das Ziel des Besuchs der THW-Jugend bei der Staatlichen Feuerwehrschule in Würzburg.

Die zwölf Junghelfer der THW-Jugend Ochsenfurt besichtigten die Ausbildungsräume der Feuerwehrschule und wurden über Aufgaben und Ausbildung der Berufsfeuerwehr informiert. „Die Jugendlichen haben dadurch ein Gesamtbild vom Bevölkerungsschutz im Landkreis erhalten.“, sagt Christian Englert, stellvertretender Ortsbeauftragter des Technischen Hilfswerkes (THW) Ochsenfurt: „So ist es für unsere Junghelfer beispielsweise interessant, auch die Ausstattung der Feuerwehrfahrzeuge zu kennen.“

Besonders interessierten sich die Junghelfer für das Brandhaus, in dem die Feuerwehrleute unter realistischen Bedingungen den Einsatz üben.

Quelle: THW OV Ochsenfurt

26. März 2009

Feuerwehr-Führerschein: Klarheit statt Mogelpackung!

„Wir lassen uns von Verkehrsminister Tiefensee nicht hinters Licht führen: Der Feuerwehr-Führerschein muss zu einer echten Entlastung führen und einen Mehrwert für das Ehrenamt bieten – sonst verfehlt er sein Ziel“, betont Hans-Peter Kröger, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV).

„Für die Feuerwehren macht eine Feuerwehr-Fahrerlaubnis bis 4,75 Tonnen mit dem Führerschein der Klasse B nur Sinn, wenn sie ohne zusätzliche Ausbildung und Prüfung erteilt wird. Alles, was über eine organisationsinterne Unterweisung und Verwaltungsgebühren hinausgeht, löst die Probleme tausender Feuerwehren nicht“, bekräftigt Kröger. Aufgrund der hohen Kosten stünden vor allem kleine Feuerwehren mittelfristig vor dem Aus.

Der Spitzenverband der Feuerwehren setzt sich außerdem für eine Fahrerlaubnis bis 7,5 Tonnen bei spezifischer Ausbildung in der Feuerwehr ein. „Wir brauchen einen echten Lkw-Führerschein der Klasse C1 für deutlich unter 1.000 Euro. Damit muss dann aber auch die private Nutzung erlaubt sein – nur so werden wir junge Menschen zusätzlich zum Dienst in den Freiwilligen Feuerwehren motivieren können“, erläutert der DFV-Präsident.

Der Verband hat in den vergangenen Tagen am Runden Tisch im Verkehrsministerium teilgenommen und zahlreiche Gespräche im parlamentarischen Raum geführt. Kröger: „Unsere Forderungen werden von einer breiten Allianz unterstützt. Deshalb werden wir weiter für eine gute Lösung kämpfen und uns nicht auf einen Etikettenschwindel einlassen. Wir fordern Klarheit statt Mogelpackung!“

Quelle: DFV

FUK-News 1/2009

Die FUK-News, das Mitteilungsblatt der Feuerwehr-Unfallkasse, erscheint 4 mal jährlich. Es informiert die Träger der Feuerwehren, die Versicherten und alle Interessierten über aktuelle Themen.

Mit einem Klick auf das Bild gelangt man zu den aktuellen News 1/2009!

25. März 2009

Einteilung zur Prüfung Truppmann Teil I

Am Samstag, 04.04.2009 finden ab 8:00 Uhr die Prüfungen zum diesjährigen Standortlehrgang "Truppmann Teil I" statt.

Bitte beachten, dass beide Lehrgänge (Giebelstadt und Ochsenfurt) die Prüfung an diesem Tag in Ochsenfurt ablegen.

Die Teilnehmer werden gebeten, 15 Minuten vor Prüfungsbeginn anwesend zu sein. Vor der praktischen Prüfung findet der theoretische Teil statt.

Diplomarbeit zu Hilfsmaßnahmen bei Hochwasserereignissen

Umfrage unter deutschen Feuerwehren

Je nach örtlichen Gegebenheiten finden Einsätze bei Hochwasserereignissen für die verschiedenen Hilfsorganisationen mehr oder weniger häufig statt. In vielen Gemeinden, die von dieser Problematik regelmäßig betroffen sind, liegen mittlerweile Alarm- und Einsatzpläne für Hochwasser vor. Diese Einsatzpläne ordnen meist definierten Pegelständen eines Gewässers entsprechende Hilfsmaßnahmen zu. Mit derzeitig verfügbaren rechnergestützten Simulationsmodellen sind zwar die Auswirkungen eines Hochwassers abschätzbar, jedoch ohne die notwendigen Hilfsmaßnahmen und deren Effekte auf die Situation zu berücksichtigen.
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An der Universität Karlsruhe wurde deshalb ein Forschungsprojekt ins Leben gerufen, dass sich mit der Modellierung der Prozesse und Abläufe der Hilfsmaßnahmen während eines Hochwasserereignisses beschäftigt. Ziel dieses Projektes ist die Schaffung von Grundlagen für die Entwicklung eines Einsatzunterstützungs- sowie Schulungssytems für das Hochwassermanagement (weitere Informationen hierzu erhalten Sie mit Klick auf das Bild oder unter http://www.tmb.uni-karlsruhe.de/744.php).

Quelle: www.feuerwehr.de

24. März 2009

Zu schnell - Im Bach gelandet

Weil er am Ortsausgang von Uengershausen in Richtung Reichenberg seinem Audi A 3 in einer scharfen Linkskurve etwas zu viel zumutete, geriet ein 18-jähriger Fahranfänger aus Würzburg ins Schleudern und verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug. Im Kurvenverlauf kam er nach rechts von der Fahrbahn ab und überschlug sich in einem Graben.

Der Wagen blieb mit dem Dach nach unten in einem Bachlauf liegen. Der Fahrer konnte sich selbst aus seinem Wagen befreien und erlitt nur leichte Verletzungen. Die Freiwilligen Feuerwehren aus Uengershausen und Reichenberg bargen den Wagen und reinigten das Bachbett. Das Auto wurde mit Totalschaden von einem Abschleppdienst geholt.

Weitere Bilder von der FF Reichenberg mit Klick auf das Bild!

Quelle: http://www.mainpost.de/

Vier Brände in einer Nacht: Brandstifter gesucht

Gleich vier Brände in der Lübecker Innenstadt innerhalb kurzer Zeit haben die Lübecker Feuerwehr am Wochenende in Atem gehalten. Zunächst brannte in einem Hausflur ein Müllcontainer, mehrere Hausbewohner mussten wegen Verdachts auf Rauchvergiftung behandelt werden. 25 Minuten später brannte an einer anderen Stelle der Altstadt ein Papierkorb, weitere fünf Minuten später ein Altpapiercontainer in einem Wohngang, berichtete die Polizei am Montag. Schließlich musste die Feuerwehr zum vierten Mal ausrücken, weil in einem Keller Unrat in Brand geraten war. Die Polizei geht in allen Fällen von Brandstiftung aus und prüft einen Tatzusammenhang.
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Quelle: Die Welt

23. März 2009

Notrufverordnung in Kraft getreten

Die neue Notrufverordnung ist in Kraft getreten. Sie ist eine Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und wurde am 13. Februar 2009 vom Bundesrat gebilligt. Mit der Notrufverordnung werden die rechtlichen Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes für den Notruf ergänzt. Unter anderem wird in der Notrufverordnung neben der europaeinheitlichen Notrufnummer 112 die in Deutschland seit Jahrzehnten eingeführte Notrufnummer 110 festgeschrieben, die traditionell für den Polizeinotruf genutzt wird.

Für die Telefondienstanbieter bringt die Notrufverordnung weitere Rechtsklarheit über den Umfang der ihnen obliegenden Verpflichtungen. Weiterhin stellt die Verordnung das Verfahren um, mit dem sie sich über die Lage der Einzugsgebiete der Notrufabfragestellen informieren können. Bislang mussten sie beim Mitbewerber Deutsche Telekom nachfragen, der die Verzeichnisse führte. Künftig wird diese Aufgabe von der Bundesnetzagentur wahrgenommen.

Für die Bürger, die einen Notruf über ein Mobiltelefon absetzen wollen, ist es wichtig zu beachten, dass es spätestens ab dem 1. Juli 2009 erforderlich sein wird, dass in das Mobiltelefon eine so genannte SIM-Karte eingelegt wird und diese betriebsbereit ist. Dabei handelt es sich um eine kleine mit einem Chip versehene Karte, die man bei Abschluss eines Mobilfunkvertrages von seinem Dienstanbieter ausgehändigt bekommt und auf der sich die Daten befinden, die den Anschluss gegenüber dem Netz technisch berechtigen.

Die Änderung gegenüber dem bisherigen Verfahren, bei dem Notrufe auch ohne SIM-Karte abgesetzt werden konnten, wurde notwendig, um dem Missbrauch der Notrufnummer 112 Einhalt zu gebieten. In Spitzenzeiten waren nach Angaben der Notrufabfragestellen über 80 Prozent aller Anrufe missbräuchlich. Das führte dazu, dass Notrufe von Menschen, die sich wirklich in Not befanden, nur verzögert bearbeitet und diesen damit Hilfeleistungen erst verzögert bereitgestellt werden konnten. Eine Möglichkeit, diese Art des Notrufmissbrauchs zu verfolgen, bestand nicht, da hierbei aus technischen Gründen keine personenbezogenen Daten erhoben werden konnten. Mit der neuen SIM-Karten-Regelung wird sich dies ändern. Weiterhin ist trotz der mit einer SIM-Karte einhergehenden Bindung an einen Dienstanbieter sichergestellt, dass Notrufe zur "112" auch dann abgesetzt werden können, wenn man sich gerade in einem Gebiet aufhalten sollte, das nicht vom eigenen, sondern nur von einem anderen Mobilfunkanbieter versorgt wird.

Weitere Informationen auch unter www.einsatz-netz.de.

Quelle: LFV Bayern

Feuerwehr kritisiert Zweckentfremdung von Katastrophenschutzgeldern

Der Thüringer Feuerwehrverband fordert klare rechtliche Vorgaben zur Verwendung von Geldern für den Katastrophenschutz. Dafür stelle das Land den Landkreisen und kreisfreien Städten Mittel zur Verfügung, die jedoch von den Kämmerern teilweise zweckentfremdet eingesetzt würden, kritisierte Verbandschef Lars Oschmann am Wochenende auf einer Tagung in Lauscha.
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Er wandte sich zugleich gegen ständige Neuerungen durch die EU-Gesetzgebung. So gebe es jährlich neue Normen für die Schutzkleidung der Feuerwehren. Novellen des Führerscheinrechts gefährdeten durch Beschränkungen des zulässigen Fahrzeuggewichts die Einsatzbereitschaft kleinerer Feuerwehren, weil ausgebildete Fahrer mit Lkw-Führerschein fehlten.
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Ausdrücklich begrüßt wurden Pläne der Landesregierung zur Einführung einer Feuerwehrrente. Innenminister Manfred Scherer (CDU) verwies darauf, dass der Freistaat seit der Wende bereits mehr als 200 Millionen Euro in die Feuerwehren investiert habe.
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Der SPD-Fraktionschef und Spitzenkandidat zur Landtagswahl am 30. August, Christoph Matschie, brachte als Gastredner nach Verbandsangaben ins Gespräch, Feuerwehrleute beim Erwerb notwendiger Führerscheine finanziell zu unterstützen. Zugleich sollten sie bei Stellenausschreibungen im öffentlichen Dienst bevorzugt behandelt werden, um ihrer Abwanderung in andere Bundesländer vorzubeugen.

22. März 2009

Lehrgang Truppmann in Giebelstadt

Hier auch ein paar Bilder vom Lehrgangsort Giebelstadt:





Bericht von der Baustelle

Auf der Baustelle des Atemschutz- und Ausbildungszentrums im Klingholz sind mittlerweile die Aushubarbeiten für den Kellerbereich abgeschlossen. Bereits die Bodenplatte wurde betoniert. In diesem Bereich werden ein Übungstreppenhaus für die Atemschutzausbildung sowie die Kompressoranlage für die Werkstatt untergebracht.




"Helden gesucht " - Fotowettbewerb der Feuerwehr

Innenminister Albrecht Buttolo hat Preise beim Fotowettbewerb der Feuerwehr verliehen.

„Die Helden von heute, das sind auch die Frauen und Männer der Freiwilligen Feuerwehr. Sie leisten einen unverzichtbaren Dienst für die Menschen in Sachsen. Das große ethische Engagement der Feuerwehrleute ist alles andere als selbstverständlich, so Innenminister Albrecht Buttolo anlässlich der Preisverleihung beim Fotowettbewerb der Feuerwehr.

Die prämierten Fotos, Plakate und Filme sind ab sofort als virtuelle Ausstellung im Internet unter http://www.sicherheit.sachsen.de/ zu sehen. Der Fotowettbewerb zur Feuerwehr hatte ein großes Echo in ganz Sachsen. Aus dem gesamten Freistaat erhielt das Innenministerium Einsendungen und die Prämierung erfolgte in mehreren Kategorien.

Mit dem Wettbewerb startet das Innenministerium gleichzeitig eine Kampagne zur Mitgliedergewinnung bei der Jugendfeuerwehr. Mit Plakaten, Anzeigen, Videos und Veranstaltungen soll die Werbung für die Feuerwehrleute von morgen unterstützt werden. Die Jugendfeuerwehren bieten eine sinnvolle Freizeitgestaltung und machen Jungen und Mädchen mit dem Gemeinwohlgedanken vertraut.

Quelle: Sächsisches Staatsministerium des Innern

21. März 2009

Goßmannsdorf/ Landkreis Würzburg: Zündelnde Kinder lösen Großeinsatz aus

Folgenschweres Spiel mit dem Feuer. Zündelnde Kinder haben am Dienstag in Ochsenfurt einen Großeinsatz der Feuerwehr ausgelöst. Die beiden Minderjährigen hatten in der Nähe von Goßmannsdorf auf einer Wiese mit Feuerzeug und Wunderkerzen experimentiert. Der Brand auf dem trockenen Gras geriet schließlich außer Kontrolle und die Kinder mussten ihre Eltern verständigen. Die wiederum alarmierten die Feuerwehr, die mit 25 Einsatzkräften und drei Löschfahrzeugen ausrückte. Die Löschkräfte hatten die Flammen schnell unter Kontrolle, so dass größerer Schaden verhindert werden konnte.

Quelle: www.radiogong.de

Lehrgang Truppmann Teil 1

Auch heute wurde wieder in Giebelstadt und Ochsenfurt fleißig beim Lehrgang Truppmann Teil 1 ausgebildet. Nach der theoretischen Einweisung in das Thema "Einheiten im Löscheinsatz" galt es, das Erlernte in die Praxis umzusetzen. Neben "Der Gruppe im Löscheinsatz (Hydrant)", "Der Staffel im Löscheinsatz (Hydrant)" und "Der Gruppe im Löscheinsatz (offenes Gewässer)" war auch dieses Jahr wieder die Station "Fettbrand, Feuerlöscher, Spraydosenexplosion" das Highlight des Tages.

Die Bilder entstanden in Ochsenfurt.





20. März 2009

Neue Ausgabe "FUK Dialog"

Die erste Ausgabe (01/2009) der vierteljährlich erscheinenden Infoschrift "FUK Dialog" der Feuerwehr-Unfallkassen ist erschienen.

Bitte auf das Bild klicken!

19. März 2009

Steuerliche Entlastung für Vereine und Verbände kommt

Das am 13.02.2009 vom Bundesrat verabschiedete 3. Mittelstands-Entlastungsgesetz sieht eine Reihe von steuerlichen und anderen Maßnahmen vor. Für Verbände und Vereine sind insbesondere die folgenden Punkte von Interesse:
  • Der Köperschaftssteuerfreibetrag des § 24 KStG wird von 3.835 € auf 5.000 € ab 01.01.2009 angehoben.
  • Gleichzeitig wird der Gewerbesteuerfreibetrag von 3.900 € auf 5.000 € erhöht. Wenn hierdurch der Gewerbeertrag unterhalb des Freibetrags bleibt, muss keine Gewerbesteuererklärung abgegeben werden (§ 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 GewStG, § 25 GewStDV).
  • Die Freibeträge für Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie für die in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Vereine werden gleichfalls ab dem 01.01.2009 von 13.498 € auf 15.000 € pro Jahr angehoben (§ 25 KStG).
Es wird geraten, gemeinsam mit Ihrem Steuerberater zu überprüfen, ob evtl. die Steuervorauszahlungen des Verbandes angepasst werden können.

Quelle: LFV Bayern

Zusatzrente für die Feuerwehr?

Eltens Löschzugführer Gert Dörning hatte es im RP-Interview gefordert: Ehrenamtliche Feuerwehrleute sollen für ihren Einsatz von der Stadt entschädigt werden. Im Rathaus hat man sich dazu schon Gedanken gemacht.
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Sie sind jeden Tag und jede Nacht einsatzbereit. Sie stehen 365 Tage im Jahr zur Verfügung. Und sie riskieren bei ihren Einsätzen manchmal sogar ihr Leben: Die Rede ist von den 144 Feuerwehrleuten in Emmerich, die diesen Dienst – neben drei hauptamtlichen Kräften – für die Kommune ehrenamtlich leisten. Gäbe es die Freiwillige Feuerwehr nicht, müsste die Rheinstadt sich eine Berufsfeuerwehr leisten. Und dann würde es teuer. Denn die Städte müssen den Brandschutz laut Landesfeuerwehrgesetz gewährleisten. Ob durch Ehrenamtler oder Profis.
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Beispiel Kleve. Hier schlägt nach Berechnungen von SPD-Bürgermeisterkandidaten Josef Gietemann eine Profi-Truppe mit einer Million Euro Personalkosten pro Jahr zu Buche. Deshalb plädiert er für eine Zusatzrente für freiwillige Feuerwehrleute, die durch die Stadt finanziert wird. Geschätzte Kosten für Kleve in zwölf Monaten: 60 000 Euro. So könnte ein verdienter Helfer nach 45 Jahren, vielen Einsätzen sowie Lehrgängen auf maximal 150 Euro Zusatzrente pro Monat kommen. Als Dank der Kommune.
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Ein Modell, dass auch Dr.Stefan Wachs kennt. Und über das der Erste Beigeordnete von Emmerich im Rahmen des Brandschutzbedarfsplanes, den die Stadt derzeit neu aufstellt, nachdenkt. Dieser Plan, der die Brandschutzfähigkeit jeder Kommune regelt, wird von der Bezirksregierung genehmigt. Ein wichtiger Bestandteil ist dabei die Herstellung der Einsatzbereitschaft zu jeder denkbaren Zeit. Und dazu braucht Emmerich halt viele Freiwillige. Denn ansonsten müssten mehr teurere Profis bezahlt werden. Wachs: "Wir müssen daher die Attraktivität für diesen außergewöhnlichen freiwilligen Dienst erhalten." Ob durch eine zusätzliche Rente durch die Stadt oder andere Maßnahmen. Denn es gibt auch andere Modelle.
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Ein solches ist jetzt in Dettenhausen (Baden-Württemberg) von Rat, Verwaltung und Feuerwehr beschlossen worden. Dieses Konzept sieht Vergünstigungen für die freiwilligen Feuerbekämpfer vor – beispielsweise beim Eintritt ins Schwimmbad oder ins Museen. Auch der Besuch des Fitnessstudios wird mit 50 Prozent gefördert.
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Zuschuss zum Kindergarten
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Noch nicht klar ist allerdings, ob auch der Besuch des Nachwuchses der Feuerwehrleute im städtischen Kindergarten bezuschusst werden darf. Dies wird in Dettenhausen gerade juristich überprüft. "Das könnte nach Vorteilnahme im Amt riechen", befürchtet Gregor Amting, Löschzugführer in Vrasselt und Stellvertreter von Stadtbrandinspektor Thomas Derksen. Amting bestätigt Gespräche mit der Stadt über die Förderung des freiwilligen Feuerwehrdienstes, die er für wünschenswert hält.
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Was auch Dr. Wachs so sieht. Vergünstigungen fürs Fitness-Studio oder fürs Embricana kann er sich durchaus vorstellen, weil sie im Zusammenhang mit der Einsatzfähigkeit der Truppe stehen. Was genau aber die Stadt tun wird, damit der freiwillige Dienst an der Spritze auch weiterhin attraktiv bleibt, verrät er nicht. Weil da auch die Politik noch ein Wörtchen mitzureden hat.
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Quelle: www.rp-online.de

18. März 2009

Änderung der Leistungsprüfung „Die Gruppe im Löscheinsatz“

Nachdem sich in der Praxis herausgestellt hat, dass sich des öfteren bei der Variante I das Problem ergibt, dass bei schwergängigen Hydranten die Sollzeit von 150 Sekunden bis 180 Sekunden knapp bemessen ist und hierzu immer wieder Anfragen an den LFV Bayern e.V. herangetragen wurden, hat sich der Arbeitskreis Leistungsprüfung, in dem auch der Fachbereich 3 des LFV Bayern vertreten ist, dahingehend abgestimmt, dass mit sofortiger Wirkung die Zeit auf 160 Sekunden bis 190 Sekunden festgelegt wird. Eine schriftliche Änderung wird erst bei einer Neuauflage der Richtlinie erfolgen. Die neuen Zeiten gelten aber ab jetzt.

Weiterhin befassen sich der Arbeitskreis und der Fachbereich 3 mit der Überarbeitung und Novellierung der Leistungsprüfung „Technische Hilfeleistung“. Ziel ist es, diese Leistungsprüfung auf die einsatztechnischen und einsatztaktischen Gegebenheiten der Feuerwehr vor Ort, aber auch auf die Vorschriften der FwDV 3 abzustimmen.

Quelle: LFV Bayern

Der Feuerwehreinsatz in der Severinstraße

Der 03. März 2009 wird vermutlich für immer im Gedächtnis der Stadt Köln verankert bleiben. Der Einsturz des Stadtarchivs, der zwei jungen Männern das Leben kostete, erschütterte das ganze Land. Den Feuerwehrmännern bot sich ein Szenario, das an die Kriegszeit erinnerte. Ein Wunder, dass nicht mehr Menschen starben?

Den ausführlichen Einsatzbericht, geschildert vom Leiter der BF Köln, gibt es mit Klick auf das Bild!

Quelle: www.einsatz-netz.de

17. März 2009

Goßmannsdorf: Flächenbrand

Am heutigen Dienstag wurden die Feuerwehren aus Goßmannsdorf und Ochsenfurt gegen 16.30 Uhr zu einem Flächenbrand am Ortsausgang Goßmannsdorf in Richtung Darstadt gerufen. Eine ca. 500 qm mit Gras bewachsene Fläche hatte aufgrund von zündelnden Kindern Feuer gefangen und sich rasch ausgebreitet. Aufgrund der Nähe zum Wald wurde zusätzlich noch ein TLF 16/25 angefordert. Es wurde deshalb die FF Winterhausen nachalarmiert. Nach einer Stunde konnten die restlichen Glutnester abgelöscht werden.





Fotos: FF Goßmannsdorf

Erweiterung des Versicherungsschutzes in der Dienst-Unfallversicherung

Die Versicherungskammer Bayern hat mitgeteilt, dass in der Dienst-Unfallversicherung nunmehr auch die Möglichkeit besteht, das Risiko „Herztod“ mitversichern zu lassen. Hierzu gilt:

Bei Einsätzen und Alarmübungen der Freiwilligen Feuerwehr besteht bedingungsgemäßer Versicherungsschutz für den Todesfall bzw. Invalidität infolge eines Herzanfalls auch dann, wenn der Unfallbegriff nach den Allgemeinen Unfall-Versicherungsbedingungen des Bayerischen Versicherungsverbands nicht erfüllt ist.

Eine Anrechnung von (unbekannten) Vorerkrankungen des Herzens findet nicht statt. Diese Leistungserweiterung erstreckt sich jedoch nicht auf Fälle, in denen der Träger der Feuerwehr oder die versicherte Person weiß, dass eine Herzerkrankung vorliegt.

Ferner wird auch Versicherungsschutz für den Todesfall in den Fällen gewährt, in denen der Tod durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen (nicht durch Trunkenheit oder Rauschmittel), epileptische Anfälle oder sonstige Krampfanfälle herbeigeführt oder wenn der Tod durch psychische Reaktionen verursacht wurde.

16. März 2009

Die G 26 und das Übergewicht

Stand: 20.02.2009

In den vergangenen Wochen haben viele Medien über die Neufassung des arbeitsmedizinischen Grundsatzes G 26 "Atemschutz" berichtet, der unter anderem auch auf Einsatzkräfte der Feuerwehr angewendet wird. Die Berichterstattung legt nahe, dass die Anforderung, Feuerwehrleuten nur bei einem Body Mass Index (BMI) von unter 30 das Tragen von Atemschutzgeräten zu gestatten, eine Neuerung sei, die übergewichtige Feuerwehrmänner effektiv vom Einsatz in der Feuerwehr ausschließe - zum Beispiel "Korpulentere dürfen keinen Atemschutz mehr tragen" (Augsburger Allgemeine).

Diese Darstellung entspricht nicht den Tatsachen. Sie übersieht auch den wichtigen Schutz der Gesundheit der Feuerwehrleute bei ihrer ohnehin gefährlichen Arbeit.

Der Ausschuss "Arbeitsmedizin" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung - DGUV hat den Grundsatz G 26 überarbeitet, um die Risiken der Feuerwehrleute im Einsatz weiter zu verringern. Bereits vor der Neufassung lautete der Richtwert aber: Das Gewicht eines aktiven Feuerwehrmannes sollte nicht mehr als 30 Prozent über dem Sollgewicht nach dem Broca-Index (Körpergröße in cm minus 100) liegen.

Da dieser Broca-Index nur in medizinischen Fachkreisen gebräuchlich ist, wurde der bekanntere BMI unter 30 zusätzlich in den Katalog aufgenommen. Um den BMI zu errechnen, teilt man das Körpergewicht durch die Körpergröße im Quadrat.

Die hinter beiden Maßstäben stehende Forderung ist wichtig: Feuerwehrleute, die mit Atemschutzgerät arbeiten, müssen in der Lage sein, im Einsatz körperliche Höchstleistung zu bringen. Sie sollen dabei aber nicht ihre Gesundheit riskieren!

Für die Beurteilung der körperlichen Belastungsfähigkeit ist übrigens im Einzelfall der Ergometrie-Test von größerer Bedeutung als der BMI. Die Berufsgenossenschaftlichen Grundsätze sind keine Rechtsnormen, sondern bilden den Stand gesicherter arbeitsmedizinischer Erkenntnis ab. Entscheidend ist nach wie vor die Fitness und körperliche Leistungsfähigkeit des Einzelnen, diese kann durchaus auch bei einem BMI von über 30 gegeben sein.

Neuerungen im G26

Neuerungen in den Untersuchungsgrundsätzen wurden hingegen im Bereich der Laboruntersuchungen hinzugefügt. Künftig soll der untersuchende Arzt zusätzlich ein Blutbild erstellen, die Leberwerte testen, einen Urinstatus erheben und die Blutzuckerwerte bestimmen. Diese Untersuchungen sollen helfen, unbemerkte Vorerkrankungen frühzeitiger zu erkennen.

Ergänzt und konkretisiert wurden darüber hinaus die Kriterien für "gesundheitliche Bedenken", die zu einer Untauglichkeit führen können. Darunter fallen künftig abnorme Verhaltensweisen (z. B. Klaustrophobie), Medikamentenabhängigkeit, Hauterkrankungen, die zur Verschlimmerung neigen, bestimmte Einschränkungen der Sehschärfe und Formen von Übergewicht, die den Einsatz eines Feuerwehrmannes für ihn und seine Kollegen zum Risiko werden lassen.

Aus Sicht der Prävention ist gerade die Neuaufnahme der Blutwerteuntersuchung zu begrüßen. Erkrankungen können so frühzeitig diagnostiziert werden. Für die Beurteilung der Belastungsfähigkeit von Feuerwehrleuten durch den Arzt wird dies eine wesentlich wichtigere Rolle spielen als der Body Mass Index. Der BMI ist ein Richtwert, dessen Überschreitung auf eine Erkrankung hinweisen kann, aber nicht muss.

Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - http://www.dguv.de/inhalt/presse/hintergrund/feuerwehr/index.jsp Stefan Boltz, Stv. Pressesprecher

Erste Hilfe Kurs der Feuerwehren aus Euerhausen und Gaubüttelbrunn

Am vergangenen Samstag fand im Bürgerheim in Euerhausen eine Erste Hilfe Fortbildung statt. Teilnehmer waren aktive sowie passive Mitglieder der beiden Feuerwehren. Die 45 Teilnehmer wurden in 4 Gruppen unterteilt, wo sie dann die theoretischen und praktischen Übungen absolvierten.

Unter anderem wurden die stabile Seitenlage, Herz-Lungen-Massage oder das Anlegen verschiedener Verbände geübt. Auch das fachgerechte Abnehmen von einem Motorradhelm bei einem verunfallten Motorradfahrer wurde geübt.



Besonderer Dank gilt der Kursleiterin Elke Müller (Rotes Kreuz Bad Mergentheim). Unterstützt wurde sie vom 1. Kommandanten der FF Euerhausen, Siegfried Kuhn, sowie den ehrenamtlichen Rettungsassistenten Marko Hombach und Andreas Deppisch. Ihnen ebenfalls herzlichen Dank!

Bericht und Bilder: FF Euerhausen & FF Gaubüttelbrunn