Wer trägt die Kosten für den Feuerwehr-Einsatz?
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Feuerwehr Landkreis Würzburg
von Jürgen Deppisch um 22:35 0 Kommentar(e)
von Jürgen Deppisch um 20:22 0 Kommentar(e)
von Jürgen Deppisch um 17:44 0 Kommentar(e)
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von KBI Alois Schimmer um 17:48 0 Kommentar(e)
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von Jürgen Deppisch um 20:33 0 Kommentar(e)
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von Jürgen Deppisch um 22:17 0 Kommentar(e)
von Jürgen Deppisch um 22:12 0 Kommentar(e)
von Jürgen Deppisch um 21:23 0 Kommentar(e)
Dieser Vertrag ermöglicht Bund und Ländern, die im Rahmen des Aufbaus des Digitalfunks für die Akquise geeigneter Funkstandorte zuständig sind, zu den im Rahmenvertrag bereits ausgehandelten Konditionen deutschlandweit Standorte bei der DFMG zu mieten und mitzunutzen. Zeitaufwändige Einzelverhandlungen der 16 Bundesländer und des Bundes sind dank des Rahmenvertrages nicht mehr notwendig. Zudem gewährleistet das Regelwerk bundesweit einheitliche Sicherheitsstandards für die angemieteten Standorte.
"Mit dem Abschluss dieses Rahmenvertrages hat die BDBOS eine weitere wichtige Etappe zur zügigen Errichtung des Digitalfunknetzes genommen", sagte der Präsident der BDBOS Rolf Krost. Bund und Ländern erschließt sich das flächendeckende Portfolio von Funkstandorten der DFMG.
Ziel ist es, für den Aufbau des BOS-Digitalfunknetzes möglichst wenig neue Funkstandorte zu errichten, sondern bereits vorhandene mitzunutzen. Dieses Vorgehen beim Netzaufbau wahrt die Landschafts- und Ortsbilder, spart Kosten und Zeit. Mitgenutzt werden sollen in erster Linie eigene Standorte von Bund und Ländern (Liegenschaften der Bundeswehr, Feuerwehr, Polizei etc.) – zudem kommen die Standorte der Mobilfunkanbieter in Betracht.
Deshalb verhandelt die BDBOS - die Gesamtverantwortung für den Aufbau des Digitalfunks BOS tragend - derzeit mit allen großen Anbietern von Funkstandorten über Rahmenverträge. Bereits im Februar hatte die BDBOS einen ersten Rahmenvertrag zur Anmietung von Funkstandorten mit dem Mobilfunkunternehmen Vodafone D2 GmbH geschlossen.
von Jürgen Deppisch um 21:19 0 Kommentar(e)
von Jürgen Deppisch um 10:25 0 Kommentar(e)
von KBI Alois Schimmer um 08:26 0 Kommentar(e)
Am Ende der Mitgliederversammlung der FF Kirchheim am Donnerstag den 17.04. legte der bisherige Vorstand Roland Grill (rechts) die Geschicke des Feuerwehrvereins in Kirchheim in die Hände seines Nachfolgers Jörg Cartschau (links).
Für langjährigen aktiven Dienst wurden die Kameraden Leo Kemmer (40 Jahre) und Klaus Merkert (25 Jahre) geehrt.
von KBM Heiko Drexel um 18:18 0 Kommentar(e)
Glücklicherweise unverletzt blieb der Fahrer eines LKW’s, der bei Gaubüttelbrunn von der Strasse abkam. Es war am Samstag Vormittag, als der unbeladene Lastwagen kurz nach der Ortschaft Gaubüttelbrunn in Fahrtrichtung Sulzdorf auf der regennassen Fahrbahn nach rechts über den Graben in einen Acker rutschte. Nach Aussagen von Ortskundigen haben sich in der Vergangenheit an dieser Stelle schon zahlreiche Unfälle ereignet. Ursache war ihrer Meinung nach jedes Mal der schlechte Zustand des Fahrbahnbelages in diesem Streckenabschnitt. Tatsächlich ist die nasse Strasse hier spiegelglatt. Das weiß auch das zuständige Straßenbauamt, das Geländer im Bereich der Rechtskurve wurde schon vor längerer Zeit abgebaut, weil es immer wieder beschädigt wurde. Zusätzlich weist ein Schild am Ortsausgang von Gaubüttelbrunn auf die Schleudergefahr in diesem Bereich hin. Trotzdem wären beinahe auch die Helfer nach dem Unfall Opfer der glatten Straße geworden. Der herbeigerufene Rettungswagen des BRK schaffte es gerade noch so, hinter dem verunfallten LKW zum Stehen zu kommen. Die Feuerwehren aus Gaubüttelbrunn, Sulzdorf und Giebelstadt sicherten die Unfallstelle, reinigten die Fahrbahn und versuchten in den Bach gelaufenen Diesel mit speziellen Kissen zurückzuhalten. Der Sprecher der Bergungsfirma, die den LKW mit einem Kran wieder auf die Strasse zurückbrachte, schätzt den Schaden am Fahrzeug auf 60 bis 70 000 Euro.
von Helmut Rienecker um 11:30 0 Kommentar(e)
Am heutigen Samstag findet der Festabend der FF Winterhausen zum 130-jährigen Bestehen statt.
von KBI Alois Schimmer um 19:15 0 Kommentar(e)
von KBI Alois Schimmer um 18:48 0 Kommentar(e)
von Jürgen Deppisch um 17:50 0 Kommentar(e)
von Jürgen Deppisch um 21:00 0 Kommentar(e)
von Jürgen Deppisch um 20:54 0 Kommentar(e)
von Jürgen Deppisch um 21:41 0 Kommentar(e)
Geklagt hatten zwei Privatpersonen und die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau, von denen die beklagte Stadt Hann. Münden Kostenersatz für Feuerwehreinsätze verlangt hatte. Die Einsätze standen im Zusammenhang mit einer Ölverschmutzung des Schedebachs, einem auf der Autobahn befindlichen lecken Fasses mit Lösungsmitteln sowie mit einem Baum bzw. mehreren Säcken, die nachts auf einer Straße lagen und beseitigt wurden. Der jeweils erhobenen Gebühr lagen nach der Feuerwehrsatzung der Beklagten die betriebswirtschaftlich ermittelten Jahresgesamtkosten der Feuerwehr zugrunde, die für die Einsätze anteilig entsprechend ihrer Dauer auf Personal- und Sachkosten umgelegt worden waren.
Die Kläger machten geltend, dass die erhobene Gebühr zu hoch sei.
Die für das Recht der Feuerwehren zuständige 1. Kammer des Gerichts gab den Klagen statt und hob die jeweils angefochtenen Gebührenbescheide auf.
Zur Begründung führte die Kammer aus, zwar handele es sich um entgeltpflichtige Einsätze. Unentgeltlich seien nur die Brandbekämpfung, der Einsatz bei Notständen durch Naturereignisse sowie der Einsatz, wenn Menschenleben in akuter Gefahr seien. Indes sei die Gebührenerhebung der Höhe nach zu beanstanden. Denn es sei nicht zulässig, der Gebührenkalkulation die gesamten Vorhaltekosten der Feuerwehr zugrunde zu legen und diese auf die erbrachten Einsatzstunden zu verteilen, wie die Beklagte dies getan habe. Eine kostendeckende Umlegung wie bei der Erhebung von Benutzungsgebühren nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz könne bei Feuerwehreinsätzen wegen der Besonderheiten des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes nicht gewählt werden. Diese Besonderheiten bestünden darin, dass die Feuerwehr nach diesem Gesetz einen großen Teil ihrer Aufgaben unentgeltlich erbringe. Deshalb dürften Vorhaltekosten für den Feuerwehrapparat nur insoweit in die Gebührenkalkulation einfließen, als das Personal und die Feuerwehrgeräte in der konkreten Einsatzzeit nicht für andere Aufgaben zur Verfügung gestanden hätten. Sie dürften daher nicht auf die tatsächlichen Einsatzzeiten, sondern müssten auf die Jahresstunden umgelegt werden. Die Kammer stützte sich bei ihrer Entscheidung auch auf entsprechende obergerichtliche Entscheidungen aus Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen; für Niedersachsen liegt eine entsprechende Rechtsprechung - noch - nicht vor.
Gegen die Entscheidungen kann die Stadt Hann. Münden Antrag auf Zulassung der Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg stellen.
von Jürgen Deppisch um 21:35 0 Kommentar(e)
Junge Kameraden der Feuerwehren dürfen schwere Löschfahrzeuge nicht fahren
Eine Vereinbarung zur Übernahme der Führerscheinkosten – und damit eine Lösung des Problems – gibt es laut Höchbergs Bürgermeister Peter Stichler nicht. Auch, weil die Feuerwehr noch nicht auf ihn zugekommen sei. Stichler plädiert für Lösungen auf Landkreisebene. Der Freistaat müsse ebenso in die Pflicht genommen werden.
In Veitshöchheim ist man ein kleines Stück weiter. Laut Bürgermeister Rainer Kinzkofer denkt man dort darüber nach, die Kosten für den Führerschein anteilig zu übernehmen. Verbunden sei das mit der Verpflichtung des Feuerwehrmannes, bei der Freiwilligen Feuerwehr Veitshöchheim für eine bestimmte Zeit aktiven Dienst zu tun. „Wenn sich ein Feuerwehrmann für zehn Jahre verpflichtet, kann die Gemeinde 80 Prozent der Führerscheinkosten übernehmen. Pro Jahr, das er nicht mehr mitmacht, muss er zehn Prozent der Kosten zurückzahlen“, rechnet Kinzkofer vor.
Aktuell ist eine solche Regelung nicht notwendig, weil es noch 15 Feuerwehrleute gibt, die Fahrzeuge über 3,5 Tonnen fahren dürfen. Veitshöchheims Kommandant Robert Röhm schätzt, dass die Gemeinden in fünf bis zehn Jahren unter Zugzwang ist.
Auf Landkreis-Ebene sieht man sich dem Führerschein-Problem offenbar machtlos gegenüber. Kreisbrandinspektor Heinz Geißler kann nur an die Gemeinden appellieren, den Feuerwehrleuten ihren Führerschein zu bezahlen, auch wenn das Problem noch nicht drängt. Die Sicherstellung des Brandschutzes sei schließlich eine Pflichtaufgabe.
Der Landesfeuerwehrverband hat die Führerschein-Thematik schon vor einiger Zeit an das bayerische Innenministerium herangetragen. Dabei sei es um Ausnahmegenehmigungen für die Feuerwehrleute zum Fahren der schweren Einsatzwagen gegangen, sagt Verbands-Geschäftsführer Gerhard Diebow. Das Ministerium habe Sonderregelungen aber für unmöglich gehalten.
Ende April wird es ein Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden zu dem Thema geben. Dabei sollen Lösungen beraten werden, wie die Gemeinden ihren Feuerwehrkameraden den zusätzlichen Führerschein bezahlen können. Über Finanzierungsmodelle wollte Diebow nicht spekulieren.
Wie es gehen kann, zeigt das Beispiel Ochsenfurt. „Es gibt eine Absprache mit der Stadt, wonach die den Führerschein finanziert“, sagt Kommandant Wolfgang Raps. Bedingung ist aber, dass der Brandbekämpfer mindestens fünf Jahre für die Wehr tätig ist. Für jedes Jahr, das er früher geht, muss er 20 Prozent der Führerschein-Kosten zurückzahlen.
Der Feuerwehr-Chef muss nach diesem Modell nur seinen Bedarf anmelden. In den fünf Jahren, die die Regelung besteht, haben nach Raps' Angaben zwei Kameraden der Ochsenfurter und Goßmannsdorfer Wehr diese Möglichkeit genutzt.
Quelle: mainpost.de / Bild: Helmut Rienecker
von Jürgen Deppisch um 21:13 0 Kommentar(e)
von Jürgen Deppisch um 20:34 0 Kommentar(e)
von Jürgen Deppisch um 18:50 0 Kommentar(e)
von Jürgen Deppisch um 18:44 0 Kommentar(e)
von Jürgen Deppisch um 20:33 0 Kommentar(e)
Am kommenden Samstag, 12.04.2008 um 15:00 Uhr, findet eine Besichtigung der Fernwasser in Sulzfeld statt.
von KBI Alois Schimmer um 18:18 0 Kommentar(e)