Notrufverordnung in Kraft getreten
Die neue Notrufverordnung ist in Kraft getreten. Sie ist eine Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und wurde am 13. Februar 2009 vom Bundesrat gebilligt. Mit der Notrufverordnung werden die rechtlichen Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes für den Notruf ergänzt. Unter anderem wird in der Notrufverordnung neben der europaeinheitlichen Notrufnummer 112 die in Deutschland seit Jahrzehnten eingeführte Notrufnummer 110 festgeschrieben, die traditionell für den Polizeinotruf genutzt wird.
Für die Telefondienstanbieter bringt die Notrufverordnung weitere Rechtsklarheit über den Umfang der ihnen obliegenden Verpflichtungen. Weiterhin stellt die Verordnung das Verfahren um, mit dem sie sich über die Lage der Einzugsgebiete der Notrufabfragestellen informieren können. Bislang mussten sie beim Mitbewerber Deutsche Telekom nachfragen, der die Verzeichnisse führte. Künftig wird diese Aufgabe von der Bundesnetzagentur wahrgenommen.
Für die Bürger, die einen Notruf über ein Mobiltelefon absetzen wollen, ist es wichtig zu beachten, dass es spätestens ab dem 1. Juli 2009 erforderlich sein wird, dass in das Mobiltelefon eine so genannte SIM-Karte eingelegt wird und diese betriebsbereit ist. Dabei handelt es sich um eine kleine mit einem Chip versehene Karte, die man bei Abschluss eines Mobilfunkvertrages von seinem Dienstanbieter ausgehändigt bekommt und auf der sich die Daten befinden, die den Anschluss gegenüber dem Netz technisch berechtigen.
Die Änderung gegenüber dem bisherigen Verfahren, bei dem Notrufe auch ohne SIM-Karte abgesetzt werden konnten, wurde notwendig, um dem Missbrauch der Notrufnummer 112 Einhalt zu gebieten. In Spitzenzeiten waren nach Angaben der Notrufabfragestellen über 80 Prozent aller Anrufe missbräuchlich. Das führte dazu, dass Notrufe von Menschen, die sich wirklich in Not befanden, nur verzögert bearbeitet und diesen damit Hilfeleistungen erst verzögert bereitgestellt werden konnten. Eine Möglichkeit, diese Art des Notrufmissbrauchs zu verfolgen, bestand nicht, da hierbei aus technischen Gründen keine personenbezogenen Daten erhoben werden konnten. Mit der neuen SIM-Karten-Regelung wird sich dies ändern. Weiterhin ist trotz der mit einer SIM-Karte einhergehenden Bindung an einen Dienstanbieter sichergestellt, dass Notrufe zur "112" auch dann abgesetzt werden können, wenn man sich gerade in einem Gebiet aufhalten sollte, das nicht vom eigenen, sondern nur von einem anderen Mobilfunkanbieter versorgt wird.
Weitere Informationen auch unter www.einsatz-netz.de.
Quelle: LFV Bayern
Für die Telefondienstanbieter bringt die Notrufverordnung weitere Rechtsklarheit über den Umfang der ihnen obliegenden Verpflichtungen. Weiterhin stellt die Verordnung das Verfahren um, mit dem sie sich über die Lage der Einzugsgebiete der Notrufabfragestellen informieren können. Bislang mussten sie beim Mitbewerber Deutsche Telekom nachfragen, der die Verzeichnisse führte. Künftig wird diese Aufgabe von der Bundesnetzagentur wahrgenommen.
Für die Bürger, die einen Notruf über ein Mobiltelefon absetzen wollen, ist es wichtig zu beachten, dass es spätestens ab dem 1. Juli 2009 erforderlich sein wird, dass in das Mobiltelefon eine so genannte SIM-Karte eingelegt wird und diese betriebsbereit ist. Dabei handelt es sich um eine kleine mit einem Chip versehene Karte, die man bei Abschluss eines Mobilfunkvertrages von seinem Dienstanbieter ausgehändigt bekommt und auf der sich die Daten befinden, die den Anschluss gegenüber dem Netz technisch berechtigen.
Die Änderung gegenüber dem bisherigen Verfahren, bei dem Notrufe auch ohne SIM-Karte abgesetzt werden konnten, wurde notwendig, um dem Missbrauch der Notrufnummer 112 Einhalt zu gebieten. In Spitzenzeiten waren nach Angaben der Notrufabfragestellen über 80 Prozent aller Anrufe missbräuchlich. Das führte dazu, dass Notrufe von Menschen, die sich wirklich in Not befanden, nur verzögert bearbeitet und diesen damit Hilfeleistungen erst verzögert bereitgestellt werden konnten. Eine Möglichkeit, diese Art des Notrufmissbrauchs zu verfolgen, bestand nicht, da hierbei aus technischen Gründen keine personenbezogenen Daten erhoben werden konnten. Mit der neuen SIM-Karten-Regelung wird sich dies ändern. Weiterhin ist trotz der mit einer SIM-Karte einhergehenden Bindung an einen Dienstanbieter sichergestellt, dass Notrufe zur "112" auch dann abgesetzt werden können, wenn man sich gerade in einem Gebiet aufhalten sollte, das nicht vom eigenen, sondern nur von einem anderen Mobilfunkanbieter versorgt wird.
Weitere Informationen auch unter www.einsatz-netz.de.
Quelle: LFV Bayern
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