C/CE-Führerscheine ab 2013 erst ab 21
Folgende Änderungen im Fahrerlaubnisrecht werden im kommenden Jahr wirksam.
Ab dem 19. Januar 2013 tritt die dritte EG-Führerscheinrichtlinie
abschließend in Kraft, die damit einhergehenden Veränderungen sind
jedoch nicht von gravierender Natur.
So wird ab 2013 die Mindestaltersgrenze für den LKW-Führerschein C/CE
auf 21 Jahre angehoben. Die Altersgrenze von 18 Jahren bleibt jedoch,
wenn sich der Fahrschüler in einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder
vergleichbarem befindet. Übrigens kehrt die rechtliche Lage damit zu
den Zeiten vor 1999 zurück, in denen galt bereits das der
LKW-Führerschein – die ehemalige Klasse II – erst ab dem 21. Lebensjahr
gemacht werden durfte.
Außerdem werden ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine auf 15
Jahre befristet. Bislang wurden sie unbefristet erteilt. Nach Ablauf
dieser Frist wird die Fahrerlaubnis aber lediglich gegen eine neue
gewechselt, der Umtausch ist nicht von einer ärztlichen oder anderen
Untersuchung abhängig.
Des Weiteren werden zwei neue Führerscheinklassen eingeführt, die Klasse
AM für „Quads und Trikes“ und der Motorradklasse A2.
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