Zum 1. August 2009 wird der dreijährige Ausbildungsberuf Werkfeuerwehrmann/Werkfeuerwehrfrau als Erprobungsverordnung (bis 31.07.2016) bundesweit in Kraft treten. Die Verordnung vom 7. Juli 2009 zu diesem neuen Ausbildungsberuf ist nunmehr im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
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