Aufruf zur Grippeschutzimpfung

Unverträglichkeiten sind gering und können beim Hausarzt erfragt werden. Die Schutznotwendigkeit ist nicht nur beschränkt auf alte und wenig resistente oder Personen mit Vorerkrankungen, sondern bezieht sich auch auf gesundes und widerstandsfähiges Personal der Feuerwehren. Feuerwehrangehörige gehören zudem aufgrund ihrer Tätigkeit zu den Personen mit erhöhter Gefährdung.
Eine durchgemachte Grippe zum Beispiel im vergangenen Jahr bietet ebenso wie eine vorherige Impfung keinen Schutz vor einer neuerlichen Infektion, da sich die Virentypen ständig ändern. Der Impfstoff kann selbst keine Grippe hervorrufen und schützt nicht vor einfachen Erkältungskrankheiten.
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