15. April 2012

Feuerwehr ist Personal: Urteil des Verwaltungsgerichts

Die Stadt Jülich ist verpflichtet, dem Wahlvorstand für die am 26. April in der Verwaltung anstehende Wahl des Personalrats innerhalb einer Woche die Namen und Anschriften der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt zu nennen.


Dies entschied jetzt die 16. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen.

Die Stadtverwaltung hatte das Begehren des Wahlvorstandes abgelehnt, weil sie der Ansicht ist, die Mitglieder der Feuerwehr gehörten nicht zu Kreis der städtischen Beschäftigten, die den Personalrat zu wählen haben. Der Wahlvorstand fasst den Begriff des Beschäftigten weiter und zählt alle Personen dazu, die weisungsgebundener Tätigkeit unterliegen - damit auch die Feuerwehrleute.



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Quelle: Aachener Zeitung

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