25. März 2011

Spezielle Ausbildungsprüfung für Fahrer von Feuerwehrfahrzeugen geplant

Die Bundesregierung hat einen Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (17/4981) vorgelegt. Um die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und des Technischen Hilfswerks sowie des Katastrophenschutzes aufrecht zu erhalten, soll danach eine spezielle Fahrberechtigung für Mitglieder dieser Dienste zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 Tonnen beziehungsweise 7,5 Tonnen auf Grundlage einer speziellen Ausbildungsprüfung geschaffen werden.


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