Verhandlung gegen betrunkenen Feuerwehrmann aus Wolfshagen
Der zuständige Richter am Amtsgericht Seesen hat im Falle der Trunkenheitsfahrt eines 45-jährigen Wolfshäger Feuerwehrmanns am 13. August den Antrag der Braunschweiger Staatsanwaltschaft auf Erlass eines Strafbefehls abgelehnt. Stattdessen findet eine öffentliche Hauptverhandlung statt.
Der Seesener Amtsgerichtsdirektor Rolf Stratmann teilte am Dienstag auf GZ-Anfrage den festgesetzten Termin mit: Mittwoch, 3. November, 10 Uhr. Es wird eine Verhandlung mit großem Bahnhof werden – allein fünf Zeugen und ein Sachverständiger sind geladen.
Damit ist der Fall endgültig in einer Öffentlichkeit angelangt, die zuvor auf mehreren Ebenen mehr oder weniger erfolgreich verhindert wurde. So wanderte der „Schwarze Peter“ – wo ist der Beschuldigte Mitglied? – vor sechs Wochen quer durch die Langelsheimer Ortswehren.
Bürgermeister Henning Schrader verwahrte sich gegen „weitere Bürokratismen“ für die Feuerwehr. Und die Polizei hatte nicht nur mit einem „34-jährigen Lautenthaler“ als mutmaßlichem Täter gleich eine doppelte Fehlinformation für die Öffentlichkeit parat, sondern em- pfand es auch als „nicht ungewöhnlich“, im Polizeibericht die Tatsache einer Dienstfahrt mit Feuerwehr- auto unerwähnt gelassen zu haben.
Angeklagt wird der Mann aus Wolfshagen wegen einer fahrlässigen Trunkenheitsfahrt. Hierüber hatte es zuletzt Irritationen gegeben, weil bei der entnommenen Blutprobe ein Alkoholgehalt von 1,03 Promille ermittelt worden war, der knapp unter der Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit (und Verkehrsstraftat) von 1,1 Promille liegt und nur eine mit Bußgeld zu ahndende Ordnungswidrigkeit auslöst.
Joachim Geyer, Sprecher der Braunschweiger Staatsanwaltschaft, erklärte gegenüber der GZ, dass es unter Würdigung aller Tatumstände eine neue Rückrechnung gegeben habe, die auf einen Wert von 1,16 Promille komme. Die Fahrt habe gegen 20 Uhr stattgefunden, die Blutentnahme gegen 21.20 Uhr. Für eine weitergehende Rückrechnung sei aber die Tatsache erheblich, dass der Mann nicht unmittelbar bis zum Fahrtantritt getrunken habe.
Geyer bestätigte, dass seine Behörde einen Strafbefehl über 30 Tagessätze à 45 Euro sowie die weitere Entziehung des Führerscheins für einen Gesamtzeitraum von neun Monaten beantragt hatte. Auch das Strafbefehlsverfahren ist eine öffentliche Anklage, die aber im Wege der Schriftform und ohne mündliche Verhandlung abgewickelt wird. Er wolle nicht über die Motive spekulieren, warum das Seesener Gericht den Antrag seiner Behörde abgelehnt habe, meinte Geyer abschließend.
Quelle: www.goslarsche.de
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