22. Februar 2010

Die Brandschutzbegehung richtig durchführen

In wöchentlichen Zeitabständen können sich im betrieblichen Ablauf wesentliche Defekte an Brandschutzeinrichtungen oder organisatorische Fehler ergeben. Der Brandschutzbeauftragte sollte in seinem Zuständigkeitsbereich deswegen mindestens wöchentlich eine Brandschutzbegehung durchführen.
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Quelle.Sifatipp

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