Für Feuerwehreinsätze nach Verkehrsunfällen darf der Unfallverursacher nicht immer mit den die Einsatzkosten abgeltenden Gebühren belastet werden. Dies geht aus zwei Urteilen hervor, mit denen das Verwaltungsgericht Berlin zwei gegen Gebührenbescheide der Feuerwehr gerichteten Klagen stattgegeben hat.
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