6. November 2009

Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (AVBayFwG)

Die neue Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (AVBayFwG) ist am 01.11.2009 in Kraft getreten. Einige wesentliche Änderungen wurden gegenüber der vorherigen Fassung vorgenommen.

Aber auch die Aufwandsentschädigungen für Kommandanten und Besondere Führungsdienstgrade wurden um ca. 25 % bzw. ca. 13 % erhöht. Die Aufwandsentschädigungen werden allerdings rückwirkend zum 01.03.2009 erhöht!


Hier gibt es die AVBayFwG mit Stand 01.11.2009.

Hier eine Präsentation vom LFV Bayern über die Aufwandsentschädigungen.

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