Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (AVBayFwG)

Aber auch die Aufwandsentschädigungen für Kommandanten und Besondere Führungsdienstgrade wurden um ca. 25 % bzw. ca. 13 % erhöht. Die Aufwandsentschädigungen werden allerdings rückwirkend zum 01.03.2009 erhöht!
Hier gibt es die AVBayFwG mit Stand 01.11.2009.
Hier eine Präsentation vom LFV Bayern über die Aufwandsentschädigungen.
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