1. Oktober 2009

Personalkostenersatz für im Einsatzdienst verunfallte Feuerwehrangehörige

Fällt ein Feuerwehrangehöriger wegen einer Erkrankung oder eines Arbeitsunfalls infolge des Feuerwehrdienstes in seinem Betrieb aus, haben er oder sie Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Solange ruhen Kranken- und Verletztengeld. Private Arbeitgeber haben wiederum einen Erstattungsanspruch gegenüber der jeweiligen Gemeinde in Höhe der für den Feuerwehrangehörigen geleisteten Entgeltfortzahlung. Für die maximale Dauer von sechs Wochen können dabei schon mal mehrere Tausend Euro auflaufen. Die zusätzliche Kostenübernahme für eine Ersatzkraft, die die Arbeit des erkrankten oder verletzten Beschäftigten (Arbeitnehmers) fortführt, ist weder nach dem Sozialgesetzbuch (SGB), dem Brandschutzgesetz (BrSchG) oder der Satzung der HFUK Nord vorgesehen.
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Quelle: http://www.hfuknord.de

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