12. September 2009

Brandbekämpfung durch Beschäftigte

Die Brandbekämpfung sollte grundsätzlich nur den Personen übertragen werden, die den damit verbundenen psychischen und physischen Belastungen gerecht werden.
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In erster Linie sollten das die Kräfte der Feuerwehr sein. Da jedoch in der Regel in der Phase des Entstehungsbrands zunächst nur die unmittelbar in der Nähe beschäftigten Personen für Erstmaßnahmen zur Verfügung stehen, ist deren Einbeziehung in die Brandbekämpfung naheliegend.
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Um eine solche Aufgabe an einen Beschäftigten übertragen zu können, sollten vorher durch den Arbeitgeber nachfolgende Voraussetzungen durch Unterweisung und/oder Schulung erfüllt werden. Diese Unterweisungen und/oder Schulungen sind in regelmäßigen Abständen zu wiederholen.
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Quelle: www.einsatz-netz.de

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