Führerscheinregelung - Pressemitteilung Nr. 288/09 - München, 10. Juli 2009
Bayern hat bei der heutigen Bundesratssitzung dem Gesetzesbeschluss des Bundestags zum "Feuerwehrführerschein" zugestimmt. Innenminister Joachim Herrmann: "Der Bayerischen Staatsregierung gehen die nun beschlossenen Regelungen nicht weit genug. Das Verfahren ist viel zu bürokratisch und wirft in der Praxis zudem einige ernstzunehmende Probleme auf. Gleichwohl stimmen wir zu, da mit dem Gesetz immerhin einige Verbesserungen für die betroffenen Organisationen erreicht werden." Er betonte: "Wir werden jedoch nicht locker lassen und nach der Bundestagswahl erneut einen Vorstoß im Bundesrat unternehmen, um dann in einer eventuell neuen Konstellation noch weitere Erleichterungen für Feuerwehren und Rettungsdienste zu erreichen. Unserem bayerischen Entschließungsantrag hierzu hat der Bundesrat heute zugestimmt."
Mit der nunmehr aktuellen Regelung wird eine Sonderfahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einem Gewicht von 4,75 Tonnen geschaffen. Das Verfahren zum Erwerb dieser Berechtigung kann unter engen Vorgaben des Bundesgesetzgebers durch Verordnungen der Länder geregelt werden. Eine theoretische Prüfung ist nicht erforderlich. Eine praktische Ausbildung und Prüfung, die allerdings organisationsintern durchgeführt werden kann, ist ausreichend. In diesem Bereich hat sich Bayern mit seinen Forderungen weitgehend durchgesetzt.
Zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einem Gewicht von 7,5 Tonnen wird ebenfalls eine Sonderfahrberechtigung geschaffen, die neben dem Vorbesitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B eine praktische Ausbildung bei einer Fahrschule und eine praktische Prüfung beim TÜV erfordert. Das diesbezügliche Verfahren regelt der Bund. Die Sonderfahrberechtigung kann unter Nachweis des tatsächlichen Einsatzes bei einer der bevorrechtigten Organisationen, also der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste sowie der Technischen Hilfsdienste frühestens nach zwei Jahren in eine reguläre Fahrberechtigung der Klasse C1 umgewandelt werden. Herrmann: "Dieses Verfahren ist nicht nur teuer, sondern auch viel zu bürokratisch. Bei Fahrzeugen über 4,75 bis 7,5 Tonnen muss eine praktische Fahrausbildung in einer Fahrschule und eine Prüfung beim TÜV absolviert werden". Herrmann befürchtet deshalb, dass die Sonderfahrberechtigungen in der Praxis keine breite Akzeptanz finden und den betroffenen Organisationen letztlich nicht umfassend helfen werden und betont: "Die Bayerische Staatsregierung wird nach der Bundestagswahl ihre bisherigen Vorschläge erneut einbringen.
Diese waren sowohl im Bundesrat auf breite Zustimmung gestoßen und auch einstimmig bei der letzten Innenministerkonferenz angenommen worden. Das hat heute auch der Bundesrat auf unsere Initiative hin nochmals ausdrücklich bekräftigt. Leider haben der Bundesverkehrsminister und die SPD-Bundestagsfraktion sich stur gestellt und eine wirkliche unbürokratische Lösung blockiert. Die dafür ins Feld geführten Sorgen um die Verkehrssicherheit halte ich für nicht stichhaltig. Denn alle Inhaber des alten ''3er-Führerscheins'' dürfen auch Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen führen. Wir wollen eine sachgerechte und vor allem organisationsinterne Einweisung erreichen, welche die Länder selbst regeln können und damit die Leistungsfähigkeit der Feuerwehren und Rettungsdienste langfristig sichern."
Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium des Innern
Mit der nunmehr aktuellen Regelung wird eine Sonderfahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einem Gewicht von 4,75 Tonnen geschaffen. Das Verfahren zum Erwerb dieser Berechtigung kann unter engen Vorgaben des Bundesgesetzgebers durch Verordnungen der Länder geregelt werden. Eine theoretische Prüfung ist nicht erforderlich. Eine praktische Ausbildung und Prüfung, die allerdings organisationsintern durchgeführt werden kann, ist ausreichend. In diesem Bereich hat sich Bayern mit seinen Forderungen weitgehend durchgesetzt.
Zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einem Gewicht von 7,5 Tonnen wird ebenfalls eine Sonderfahrberechtigung geschaffen, die neben dem Vorbesitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B eine praktische Ausbildung bei einer Fahrschule und eine praktische Prüfung beim TÜV erfordert. Das diesbezügliche Verfahren regelt der Bund. Die Sonderfahrberechtigung kann unter Nachweis des tatsächlichen Einsatzes bei einer der bevorrechtigten Organisationen, also der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste sowie der Technischen Hilfsdienste frühestens nach zwei Jahren in eine reguläre Fahrberechtigung der Klasse C1 umgewandelt werden. Herrmann: "Dieses Verfahren ist nicht nur teuer, sondern auch viel zu bürokratisch. Bei Fahrzeugen über 4,75 bis 7,5 Tonnen muss eine praktische Fahrausbildung in einer Fahrschule und eine Prüfung beim TÜV absolviert werden". Herrmann befürchtet deshalb, dass die Sonderfahrberechtigungen in der Praxis keine breite Akzeptanz finden und den betroffenen Organisationen letztlich nicht umfassend helfen werden und betont: "Die Bayerische Staatsregierung wird nach der Bundestagswahl ihre bisherigen Vorschläge erneut einbringen.
Diese waren sowohl im Bundesrat auf breite Zustimmung gestoßen und auch einstimmig bei der letzten Innenministerkonferenz angenommen worden. Das hat heute auch der Bundesrat auf unsere Initiative hin nochmals ausdrücklich bekräftigt. Leider haben der Bundesverkehrsminister und die SPD-Bundestagsfraktion sich stur gestellt und eine wirkliche unbürokratische Lösung blockiert. Die dafür ins Feld geführten Sorgen um die Verkehrssicherheit halte ich für nicht stichhaltig. Denn alle Inhaber des alten ''3er-Führerscheins'' dürfen auch Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen führen. Wir wollen eine sachgerechte und vor allem organisationsinterne Einweisung erreichen, welche die Länder selbst regeln können und damit die Leistungsfähigkeit der Feuerwehren und Rettungsdienste langfristig sichern."
Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium des Innern
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