Führerscheinregelung - Pressemitteilung Nr. 158/09 - München, 23. April 2009

Der eigentliche Missstand besteht nach den Worten Herrmanns gerade dort, wo die Fahrzeuge ein wenig schwerer als 3,5 Tonnen sind. "Es geht nicht nur um 7,5- oder 6-Tonner, sondern es geht zum Beispiel um einen Krankenwagen mit 3,88 Tonnen oder den Rettungswagen mit 4,6 Tonnen Gesamtgewicht, die jetzt schon nicht mehr mit dem PKW-Führerschein gefahren werden dürfen. Hier liegt das eigentliche Problem, das Tiefensee mit seinem Vorschlag nicht löst. Wir wollen eine unbürokratische, einfache Ausnahmeregelung und nicht nur noch einmal einen neuen Extra-Führerschein", so Herrmann. Eine extra Führerscheinausbildung und Prüfung für solche kleinere Fahrzeuge zu verlangen, sei überzogen.
Herrmann kündigte an, hier nochmals initiativ zu werden. Er werde bei der Innenministerkonferenz sowie im Bundesrat weiter intensiv auf eine praxisnahe, unbürokratische Regelung drängen. Bayern hält an seinem Ziel einer ausbildungs- und prüfungslosen Ausweitung der Fahrerlaubnis Klasse B fest. "Alles andere hilft den ehrenamtlichen Mitgliedern unserer Hilfsorganisationen, Feuerwehren oder des Technischen Hilfswerks nicht wirklich weiter."
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