Feuerwehrführerschein - Pressemitteilung Nr. 136/09 - München, 08. April 2009
"Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts zur Schaffung einer Sonderfahrberechtigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdienste und Hilfsorganisationen für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen ist eine wichtige Weichenstellung erfolgt", begrüßt Innenminister Joachim Herrmann die heutige Entscheidung der Bundesregierung. Nach einem einjährigen Kampf Bayerns für den Erhalt der Einsatzfähigkeit der ehrenamtlichen Dienste zeichne sich nun endlich eine Lösung ab.
Der Bundesrat hatte zuletzt im November 2008 auf Initiative Bayerns die Bundesregierung aufgefordert, Ausnahmeregelungen für die Betroffenen zu schaffen. Bundesverkehrsminister Tiefensee hatte sich zunächst geweigert, den Weg dafür freizumachen. Herrmann begrüßt insbesondere, dass die Länder einen Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Anforderungen an die Ausbildung erhalten sollen. "Wir werden in den weiteren Abstimmungen sehr genau darauf achten, dass es sich um echte Spielräume handelt, die Bayern in größtmöglichem Umfang unbürokratische und kostengünstige Lösungen für die bayerischen Feuerwehren und Hilfsdienste ermöglicht." Da der Personenkreis, der von der Sonderregelung profitieren soll, bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitze, müsse sich die zusätzliche Ausbildung auf die speziellen Anforderungen von Einsatzfahrzeugen beschränken. "Ich denke da beispielsweise an eine fachkundige Einweisung und das Ableisten bestimmter Fahrstunden mit einem Fahrzeug der entsprechenden Gewichtsklasse. Denn die Feuerwehrler beweisen in ihren täglichen Einsätzen, dass sie fachgerecht und kompetent mit ihrer Verantwortung umgehen können," so der Innenminister.
Der Bundesrat hatte zuletzt im November 2008 auf Initiative Bayerns die Bundesregierung aufgefordert, Ausnahmeregelungen für die Betroffenen zu schaffen. Bundesverkehrsminister Tiefensee hatte sich zunächst geweigert, den Weg dafür freizumachen. Herrmann begrüßt insbesondere, dass die Länder einen Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Anforderungen an die Ausbildung erhalten sollen. "Wir werden in den weiteren Abstimmungen sehr genau darauf achten, dass es sich um echte Spielräume handelt, die Bayern in größtmöglichem Umfang unbürokratische und kostengünstige Lösungen für die bayerischen Feuerwehren und Hilfsdienste ermöglicht." Da der Personenkreis, der von der Sonderregelung profitieren soll, bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitze, müsse sich die zusätzliche Ausbildung auf die speziellen Anforderungen von Einsatzfahrzeugen beschränken. "Ich denke da beispielsweise an eine fachkundige Einweisung und das Ableisten bestimmter Fahrstunden mit einem Fahrzeug der entsprechenden Gewichtsklasse. Denn die Feuerwehrler beweisen in ihren täglichen Einsätzen, dass sie fachgerecht und kompetent mit ihrer Verantwortung umgehen können," so der Innenminister.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen