Führerscheinregelung - Pressemitteilung Nr. 80/09 - München, 05. März 2009
Joachim Herrmann: "Vorschläge Tiefensees zu Führerscheinregelung für Feuerwehren und Rettungsdienste unzureichend – Ausnahmen müssen unbürokratisch und kostenlos sein"
"Die Vorschläge von SPD-Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee zum Führerscheinerwerb durch Feuerwehrleute und Rettungskräfte sind unzureichend. Eine Art Sonderführerschein für Einsatzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen zum Preis von 1.000 Euro bedeutet nur unnötige Bürokratie und Kosten, aber keine Erleichterung. Ich sehe daher noch dringenden Klärungs- und Gesprächsbedarf. Immerhin erkennt Tiefensee jetzt aber, dass Ausnahmen möglich sind. Damit schließt er sich endlich unserer bayerischen Auffassung an." Nach EU-Recht hat die Bundesregierung die Möglichkeit, durch Ausnahmeregelungen das Führen von Katastrophenschutzfahrzeugen zu erleichtern. Dazu gehören auch Fahrzeuge der Feuerwehren und der Rettungsdienste. "Jetzt ist es höchste Zeit, dass der Bundesverkehrsminister die von uns gestartete Bundesratsinitiative aufgreift und für unbürokratische und vor allem kostenlose Führerscheinausnahmen sorgt", sagte Innenminister Joachim Herrmann.
Der Bundesrat hatte auf Initiative Bayerns die Bundesregierung aufgefordert, durch eine Änderung des Straßenverkehrsrechts eine ausreichende Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass Angehörige der Feuerwehren, der Rettungsdienste, der technischen Hilfsdienste sowie Helfer des Katastrophenschutzes künftig Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4,25 Tonnen mit dem Pkw-Führerschein fahren dürfen.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern
"Die Vorschläge von SPD-Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee zum Führerscheinerwerb durch Feuerwehrleute und Rettungskräfte sind unzureichend. Eine Art Sonderführerschein für Einsatzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen zum Preis von 1.000 Euro bedeutet nur unnötige Bürokratie und Kosten, aber keine Erleichterung. Ich sehe daher noch dringenden Klärungs- und Gesprächsbedarf. Immerhin erkennt Tiefensee jetzt aber, dass Ausnahmen möglich sind. Damit schließt er sich endlich unserer bayerischen Auffassung an." Nach EU-Recht hat die Bundesregierung die Möglichkeit, durch Ausnahmeregelungen das Führen von Katastrophenschutzfahrzeugen zu erleichtern. Dazu gehören auch Fahrzeuge der Feuerwehren und der Rettungsdienste. "Jetzt ist es höchste Zeit, dass der Bundesverkehrsminister die von uns gestartete Bundesratsinitiative aufgreift und für unbürokratische und vor allem kostenlose Führerscheinausnahmen sorgt", sagte Innenminister Joachim Herrmann.
Der Bundesrat hatte auf Initiative Bayerns die Bundesregierung aufgefordert, durch eine Änderung des Straßenverkehrsrechts eine ausreichende Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass Angehörige der Feuerwehren, der Rettungsdienste, der technischen Hilfsdienste sowie Helfer des Katastrophenschutzes künftig Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4,25 Tonnen mit dem Pkw-Führerschein fahren dürfen.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen