5. März 2009

Führerschein-Ausnahmeregelung für Feuerwehren kommt

Berlin - Zur Ankündigung einer Ausnahmeregelung für Feuerwehrführerscheine durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Friedrich MdB, und der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer MdB:

Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg! Diese Weisheit hat sich bei dem monatelangen Bemühen um eine Ausnahmeregelung für den Feuerwehrführerschein bewahrheitet.

Nach monatelangem Drängen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich das Bundesverkehrsministerium dazu bereit erklärt, eine vereinfachte Feuerwehrführerscheinausbildung mit Prüfung zu ermöglichen. Diese Vorschriften sind innerhalb des EU-Rechts möglich.

Nach geltendem europäischen Recht dürfen Führerscheininhaber des Führerscheins der Klasse B (ehemals Klasse 3), die nach 1999 erworben wurden, nur noch Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen fahren. Sie scheiden damit für die Führung von Feuerwehrfahrzeugen aus. Diese Einschränkung gefährdet die dauerhafte und flächendeckende Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren! Daher hat sich die Unionsfraktion beim Bundesverkehrsministerium intensiv dafür eingesetzt, eine angemessene Lösung für dieses Problem zu erarbeiten.

Die Kosten für die jetzt vorgeschlagene Feuerwehrführerscheinausbildung sollen deutlich geringer sein, als die Kosten für die Führerscheine der Klasse C1 für Fahrzeuge bis zu 7,5 t bzw. der Klasse C für Fahrzeuge über 7,5 t Gesamtgewicht. Wichtig ist, dass die Bürokraten diesen neuen Feuerwehrführerschein nicht mit unnötigen Anforderungen belasten und erschweren.

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