Frickenhausen: Mehrzweckfahrzeug genehmigt
Die Regierung von Unterfranken hat dem Markt Frickenhausen für den Kauf eines Mehrzweckfahrzeuges MZF für die Freiwillige Feuerwehr Frickenhausen die – förderrechtlich bedeutsame – vorzeitige Beschaffung genehmigt. Das neue Feuerwehrfahrzeug wird ein altes Mehrzweckfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Frickenhausen mit Baujahr 1980 ersetzen.
Das Mehrzweckfahrzeug ist vorwiegend zur Errichtung einer Einsatzleitstelle sowie zum Transport von Mannschaft und Gerät bestimmt. Es muss eine Feuerwehrstaffel von sechs Feuerwehrfrauen oder Feuerwehrmännern sowie eine feuerwehrtechnische Mindestausrüstung aufnehmen können. Außerdem müssen für den universellen Einsatzzweck dieses Fahrzeugs bei einer Besatzung von sechs Personen und der Mindestausrüstung noch der Transportraum und die Gewichtsreserve zum Transport von zusätzlichem Gerät von mindestens 200 kg vorhanden sein. Für das Mehrzweckfahrzeug werden serienmäßige Kleintransporterfahrgestelle mit einem maximal zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t verwendet.
Mit der Zustimmung zur vorzeitigen Beschaffung kann der beabsichtigte Erwerb eines Mehrzweckfahrzeuges schnellstmöglich realisiert werden, auch wenn über die endgültige Förderung durch einen förmlichen Bescheid noch nicht entschieden ist. Die spätere staatliche Förderung erfolgt aus Mitteln der Feuerschutzsteuer im Rahmen des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern und beträgt derzeit für ein Mehrzweckfahrzeug 12.000 €.
Quelle: Regierung von Unterfranken
Das Mehrzweckfahrzeug ist vorwiegend zur Errichtung einer Einsatzleitstelle sowie zum Transport von Mannschaft und Gerät bestimmt. Es muss eine Feuerwehrstaffel von sechs Feuerwehrfrauen oder Feuerwehrmännern sowie eine feuerwehrtechnische Mindestausrüstung aufnehmen können. Außerdem müssen für den universellen Einsatzzweck dieses Fahrzeugs bei einer Besatzung von sechs Personen und der Mindestausrüstung noch der Transportraum und die Gewichtsreserve zum Transport von zusätzlichem Gerät von mindestens 200 kg vorhanden sein. Für das Mehrzweckfahrzeug werden serienmäßige Kleintransporterfahrgestelle mit einem maximal zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t verwendet.
Mit der Zustimmung zur vorzeitigen Beschaffung kann der beabsichtigte Erwerb eines Mehrzweckfahrzeuges schnellstmöglich realisiert werden, auch wenn über die endgültige Förderung durch einen förmlichen Bescheid noch nicht entschieden ist. Die spätere staatliche Förderung erfolgt aus Mitteln der Feuerschutzsteuer im Rahmen des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern und beträgt derzeit für ein Mehrzweckfahrzeug 12.000 €.
Quelle: Regierung von Unterfranken
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