Vielen Feuerwehren droht durch Steuerpläne das Aus
Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) sieht eine Vielzahl Freiwilliger Feuerwehren vor dem Aus, wenn die Föderalismuskommission II ihre Steuerpläne durchsetzt. Dieses Szenario drohe, wenn die Einnahmen der Feuerschutzsteuer in Höhe von rund 320 Millionen Euro künftig dem Bund und nicht mehr den Ländern zufließen. Der DFV begrüßt und unterstützt daher den heutigen Beschluss der Innenministerkonferenz, für den Erhalt und die Zweckbindung der Feuerschutzsteuer zur Finanzierung des Brandschutzes einzutreten.
„In der weit überwiegenden Zahl der Bundesländer ist die Feuerschutzsteuer durch gesetzliche Verankerung dem Brandschutz zugeschrieben. Das gibt den Feuerwehren und ihren Trägern, den Städten und Gemeinden, Planungssicherheit. Zuschüsse aus der Steuer bilden die Grundlage für Investitionen in zeitgemäße Fahrzeuge und Geräte“, betont DFV-Präsident Hans-Peter Kröger.
Die Föderalismuskommission II will die Verwaltungskompetenz für die Versicherungsteuer unter Einbeziehung der Feuerschutzsteuer von den Ländern auf den Bund übertragen. Damit stünden auch die Einnahmen künftig dem Bund zu. Eine Kompensation ist nicht sicher. In jedem Fall entfiele die Zweckbindung und damit die Koppelung der Zuschüsse an die Höhe der Steuereinnahmen.
„Wer die Axt an die Zweckbindung der Feuerschutzsteuer legt, der entzieht den Kommunen jegliche Planungsgrundlage für Investitionen in die Sicherheit. Das wiegt umso schwerer, weil Städte und Gemeinden bereits einen Investitionsstau in dreistelliger Millionenhöhe bei ihren Feuerwehren beklagen“, sagt Feuerwehr-Präsident Kröger. „Die Verschiebung der Steuer bedroht zwangsläufig massiv die Existenz mehrerer tausend Feuerwehren.“
Der Spitzenverband der Feuerwehren, der 16 Landesfeuerwehrverbände und zwei Bundesgruppen mit insgesamt mehr als 1,3 Millionen Feuerwehrangehörigen vertritt, sieht sich durch die Initiative der Innenministerkonferenz in seiner Einschätzung bestätigt.
Hintergrund Feuerschutzsteuer
Der Satz der Feuerschutzsteuer beträgt acht Prozent. Dieser Satz wird bei Prämien aus der Feuerversicherung voll angewandt, bei der Gebäude- und der Hausratversicherung anteilsmäßig. Das Aufkommen betrug im vorigen Jahr 319.365.650 Euro. Die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer werden von den Ländern verwaltet und von der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg nach einem im Feuerschutzsteuergesetz definierten Schlüssel auf die Bundesländer aufgeteilt.
Quelle: DFV
„In der weit überwiegenden Zahl der Bundesländer ist die Feuerschutzsteuer durch gesetzliche Verankerung dem Brandschutz zugeschrieben. Das gibt den Feuerwehren und ihren Trägern, den Städten und Gemeinden, Planungssicherheit. Zuschüsse aus der Steuer bilden die Grundlage für Investitionen in zeitgemäße Fahrzeuge und Geräte“, betont DFV-Präsident Hans-Peter Kröger.
Die Föderalismuskommission II will die Verwaltungskompetenz für die Versicherungsteuer unter Einbeziehung der Feuerschutzsteuer von den Ländern auf den Bund übertragen. Damit stünden auch die Einnahmen künftig dem Bund zu. Eine Kompensation ist nicht sicher. In jedem Fall entfiele die Zweckbindung und damit die Koppelung der Zuschüsse an die Höhe der Steuereinnahmen.
„Wer die Axt an die Zweckbindung der Feuerschutzsteuer legt, der entzieht den Kommunen jegliche Planungsgrundlage für Investitionen in die Sicherheit. Das wiegt umso schwerer, weil Städte und Gemeinden bereits einen Investitionsstau in dreistelliger Millionenhöhe bei ihren Feuerwehren beklagen“, sagt Feuerwehr-Präsident Kröger. „Die Verschiebung der Steuer bedroht zwangsläufig massiv die Existenz mehrerer tausend Feuerwehren.“
Der Spitzenverband der Feuerwehren, der 16 Landesfeuerwehrverbände und zwei Bundesgruppen mit insgesamt mehr als 1,3 Millionen Feuerwehrangehörigen vertritt, sieht sich durch die Initiative der Innenministerkonferenz in seiner Einschätzung bestätigt.
Hintergrund Feuerschutzsteuer
Der Satz der Feuerschutzsteuer beträgt acht Prozent. Dieser Satz wird bei Prämien aus der Feuerversicherung voll angewandt, bei der Gebäude- und der Hausratversicherung anteilsmäßig. Das Aufkommen betrug im vorigen Jahr 319.365.650 Euro. Die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer werden von den Ländern verwaltet und von der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg nach einem im Feuerschutzsteuergesetz definierten Schlüssel auf die Bundesländer aufgeteilt.
Quelle: DFV
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