18. August 2008

Notfallmanagement der Bahn

Auch wenn die Feuerwehren zuständig sind für die Gefahrenabwehr im Bereich der Bahnen, verpflichtet das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) alle Eisenbahnen in Deutschland, an Maßnahmen des Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung mitzuwirken. Die Deutsche Bahn AG verfügt über ein Notfallmanagement, um dieser Aufgabe nachzukommen. Aus Sicht der DB AG ist es dringend erforderlich, alle Feuerwehren über die aktuellen Sachstände der Gefahrenabwehr zu informieren. Einsatz-Netz stellt wichtige Fakten zusammen ...

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