GUV Information (GUV-I 8680)
Die GUV Information GUV-I 8680 "Sicherheit im Stützpunkt einer Hilfeleistungsorganisation" wurde mit Stand Mai 2008 neu herausgegeben.
Die Stützpunkte der Hilfeleistungsorganisationen sind die Zentren für Rettungseinsätze durch haupt- und ehrenamtlich tätige Fachkräfte. Hier werden Rettungseinsätze vorbereitet, Fahrzeuge, Ausrüstungen, Geräte, Verbandmittel und vieles andere mehr bereitgehalten und Einsatzkräfte für ihre Hilfeleistungen geschult. Mit den Tätigkeiten in den Stützpunkten sind aber auch spezifische Gefährdungen verbunden, zum Beispiel durch das Bewegen von Fahrzeugen oder durch den Umgang mit Desinfektionsmitteln.
Deshalb kommt der Planung und Einrichtung von baulichen Anlagen für die Hilfeleistungsorganisationen eine besondere Bedeutung zu. Die zu treffenden Schutzmaßnahmen sind in staatlichen Arbeitsschutzvorschriften sowie in Unfallverhütungsvorschriften festgelegt. Die vorliegende GUV-Information ist für alle Personen, die im Arbeits- und Gesundheitsschutz im Bereich von Hilfeleistungsorganisationen Verantwortung tragen bestimmt.
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Die Stützpunkte der Hilfeleistungsorganisationen sind die Zentren für Rettungseinsätze durch haupt- und ehrenamtlich tätige Fachkräfte. Hier werden Rettungseinsätze vorbereitet, Fahrzeuge, Ausrüstungen, Geräte, Verbandmittel und vieles andere mehr bereitgehalten und Einsatzkräfte für ihre Hilfeleistungen geschult. Mit den Tätigkeiten in den Stützpunkten sind aber auch spezifische Gefährdungen verbunden, zum Beispiel durch das Bewegen von Fahrzeugen oder durch den Umgang mit Desinfektionsmitteln.
Deshalb kommt der Planung und Einrichtung von baulichen Anlagen für die Hilfeleistungsorganisationen eine besondere Bedeutung zu. Die zu treffenden Schutzmaßnahmen sind in staatlichen Arbeitsschutzvorschriften sowie in Unfallverhütungsvorschriften festgelegt. Die vorliegende GUV-Information ist für alle Personen, die im Arbeits- und Gesundheitsschutz im Bereich von Hilfeleistungsorganisationen Verantwortung tragen bestimmt.
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