17. Mai 2008

Falschalarmierung der Feuerwehr - wer zahlt?

Leider kommt es immer mal vor, dass die Feuerwehr aufgrund von unzutreffenden Angaben von Bürgern zu einem Einsatz ausrückt, obwohl in Wirklichkeit keine Notsituation vorgelegen hat. Muss der Anrufer im Falle eines Fehlalarms für die Kosten eines Einsatzes der Feuerwehr aufkommen? Ein grundlegender Überblick über die Situation in den einzelnen Bundesländern.

Bei absichtlichen Fehlalarmierungen stellt sich immer sofort die Frage, inwieweit der Anrufer als Unbeteiligter für die oftmals hohen Kosten des Einsatzes durch Erlasse eines Leistungsbescheides herangezogen werden kann. Die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme wegen eines Fehleinsatzes sind in den Feuerwehrgesetzen/Rettungsgesetzen der einzelnen Bundesländer unterschiedlich geregelt ...

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