Falschalarmierung der Feuerwehr - wer zahlt?
Bei absichtlichen Fehlalarmierungen stellt sich immer sofort die Frage, inwieweit der Anrufer als Unbeteiligter für die oftmals hohen Kosten des Einsatzes durch Erlasse eines Leistungsbescheides herangezogen werden kann. Die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme wegen eines Fehleinsatzes sind in den Feuerwehrgesetzen/Rettungsgesetzen der einzelnen Bundesländer unterschiedlich geregelt ...
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