Hilfsfristen im Rettungsdienst verbessert - Landesausschuss legt Qualitätsziele fest
Die Einhaltung der Hilfsfrist nach dem Landes-Rettungsdienstgesetz von möglichst nicht mehr als zehn, höchstens 15 Minuten in 95 Prozent aller Einsätze innerhalb eines Rettungsdienstbereichs habe für ihn weiter hohe Priorität. Strukturelle Veränderungen wie die anhaltende Konzentration und Spezialisierung im Krankenhaussektor, steigende Einsatzzahlen durch die demografische Entwicklung sowie nicht zuletzt das EU- Arbeitszeitrecht stellten hierbei eine besondere Herausforderung dar.
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Quelle: www.feuerwehr.de
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