9. Mai 2012

EU-Arbeitszeitrichtlinie: Kommission betont Bedeutung der Freiwilligen Feuerwehren

Bei einer Reihe von Freiwilligen Feuerwehren sorgen Medienberichte für Unruhe, wonach die Europäische Kommission eine Arbeitszeitobergrenze von 48 Stunden für den freiwilligen Einsatz festlegen will.

Dies ist falsch.

Es gibt derzeit keinen Vorschlag der Europäischen Kommission, die bestehenden Regeln (EU-Arbeitszeitrichtlinie) zu ändern.

Insbesondere hat die Kommission nicht vorgeschlagen, eine Höchstgrenze von 48-Arbeitsstunden für die freiwillige Feuerwehr festzulegen.

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Quelle: www.feuerwehr.de

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