27. Dezember 2011

Sonderförderprogramme zu den Hilfeleistungssätzen und den Wärmebildkameras sind in Kraft getreten!

Neue Zuwendungsrichtlinien mit höheren Zuschüssen für Fahrzeugbeschaffungen

Was lange währt, wird endlich gut! Nachdem wir bereits ausführlich in der letzten Ausgabe Florian Kommen Nr. 91 darüber berichtet haben, dass der Landesfeuerwehrverband Bayern eine maßgebliche und spürbare Verbesserung der Feuerwehrförderung mit Unterstützung des Staatsministers des Innern Herrn Joachim Herrmann erreichen konnte, können wir Ihnen nunmehr zunächst die Richtlinien der Sonderförderprogramme zu den Hilfeleistungssätzen und den Wärmebildkameras zur Kenntnis bringen.

Die beiden Sonderförderprogramme zu den Hilfeleistungssätzen und den Wärmebildkameras sind bereits in Kraft getreten; die neuen Zuwendungsrichtlinien sollen mit Wirkung vom 01.01.2012 an gelten.

Für Sie eingesetzt – für Sie erreicht! An dieser Stelle nochmals ein herzlicher Dank für die vielen Anregungen und die Unterstützung. Gemeinsam konnten wir hier eine deutliche Verbesserung der Förderung in allen Bereichen für unsere Feuerwehren durchsetzen.

Die Sonderförderprogramme sowie die Tabelle mit den Zuschüssen gibt es hier!


Quelle: LFV Bayern

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