22. Dezember 2011

Förderung für Feuerwehrfahrzeuge und -geräte

Gute Nachrichten für Bayerns Feuerwehren hat heute Innenminister Joachim Herrmann verkündet: "Wir werden die geltenden Festbeträge bei der Fahrzeug- und Geräteförderung pauschal um zehn Prozent anheben. Das bedeutet mehr Geld für die Ausstattung unserer Feuerwehren und eine Entlastung der kommunalen Haushalte. Damit wird klar, dass Bayern fest zu seinen Feuerwehren steht." 
 
Konkret am Beispiel einer großen Drehleiter bedeutet das, dass der Freistaat künftig 192.500 Euro statt, wie bisher, 175.000 Euro zuschießt. Auch wird in den Feuerwehrzuwendungsrichtlinien der Kreis der förderfähigen Fahrzeuge um neue Fahrzeugtypen wie etwa das kleinste Tanklöschfahrzeug TLF 2000 erweitert, das jetzt ab 1. Januar 2012 mit 50.000 Euro gefördert werden kann. Daneben wird Bayern ab sofort mit einem Sonderförderprogramm die Anschaffung von Wärmebildkameras bei Feuerwehren mit Atemschutz unterstützen. "Mit all diesen Förderungen sichern wir die Einsatzfähigkeit unserer Feuerwehren. Jeder Euro hier ist eine Investition in die Sicherheit von uns allen", so der Innenminister. 
 
Das Sonderförderprogramm für Wärmebildkameras läuft bis Ende 2016. Der Freistaat wird die Anschaffung durch die Kommunen mit 2.750 Euro je Wärmebildkamera und Zubehör bezuschussen. Joachim Herrmann: "Wärmebildkameras sind bei der Brandbekämpfung oft ein unerlässliches Arbeitsgerät. Sie dienen nicht nur dem Aufspüren von Personen in Räumen, sondern auch der Eigensicherung der Feuerwehrleute bei der Brandbekämpfung in Gebäuden. Mit dem Sonderförderprogramm steigern wir so die Einsatzfähigkeit und zugleich die Sicherheit unserer Feuerwehrler."

In Bayern sind rund 324.000 Feuerwehrler in den rund 7.700 Freiwilligen Feuerwehren tätig. Ihr Einsatz ist für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unabdingbar. Herrmann: "Deswegen legen wir größten Wert auf die bestmögliche Ausstattung unserer Feuerwehren. Bayern hat hier in den vergangenen zehn Jahren nahezu 327 Millionen Euro zur Verfügung gestellt." 
 
Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern

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