5. November 2011

Mindestprofiltiefe von Reifen

Der Profiltiefe von Reifen spielt eine ganz zentrale Rolle punkto Haftung und Bremsweg.

Aus diesem Grund gelten folgende gesetzliche Mindestprofiltiefen:
  • Sommerreifen: mindestens 1,6 mm
  • Winterreifen mit diagonaler Bauart: mindestens 5 mm
  • Winterreifen mit radialer Bauart: mindestens 4 mm
  • Spikereifen: mindestens 4 mm
  • Motorräder: mindestens 1,6 mm
  • Mofas: mindestens 1 mm
Selbstverstädlich sind diese Werte für alle Reifen (auch Reservereifen) eines Fahrzeuges vorgeschrieben.Die gesetzliche Mindestprofiltiefe muß auf 75% der Reifenbreite vorhanden sein. Bei unregelmäßiger Abnützung hat die Messung der Profiltiefe an der am stärksten abgefahrenen Stelle der Lauffläche zu erfolgen.


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Quelle: www.reifen-felgen.org

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