13. Juni 2011

Sonder- und Wegerechte im Feuerwehreinsatz

Als Sonderrechte wird in Deutschland die Befreiung von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) bezeichnet. Dieses Recht ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden und wird in§ 35 der StVO geregelt.

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