27. April 2011

Telekommunikationsgesetz: Super GAU für Notfallopfer?

Winnenden, 18. April 2011. Scharfe Kritik übt die Björn Steiger Stiftung an der vom Bundesrat in seiner Sitzung am 15. April verabschiedeten Novelle des Telekommunikationsgesetzes. Die vom Bundesrat im Gesetzentwurf eingebrachten Änderungen verschlechtern nach Ansicht der Stiftung die Situation für Menschen im Notfall sogar noch deutlich. Der Gesetzesentwurf erschwere die genaue Ortung von Menschen, die die Notrufe 112 oder 110 wählen, kritisiert Stiftungspräsident Pierre-Enric Steiger.

So sieht die aktuelle Fassung des Telekommunikationsgesetzes ausschließlich die ungenaue Ortung auf Basis der Funkzellenortung vor. Diese Positionsbestimmungen können vor allem in ländlichen Gebieten bis zu 12 Kilometer vom Standort des Notrufenden abweichen und erfordern einen erhöhten Suchaufwand. Eine schnelle Hilfeleistung durch eine GPS basierte Ortung wird im Gesetz nicht zugelassen, obwohl damit im Notfall die Zeit bis zum Eintreffen von Rettungskräften erheblich verkürzt werden kann. Auch die Verwendung eines SMS-Notrufs, mit dem sich etwa Hör- oder Sprachgeschädigte von unterwegs bei einer Notrufzentrale melden könnten, berücksichtigt das neue Gesetz ebenfalls nicht.


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