5. Januar 2011

Winterreifenpflicht auch für Feuerwehrfahrzeuge


Ausnahmen nur in sehr engem Rahmen möglich

Am vergangenen Samstag, 4. Dezember 2010, trat die geänderte Fassung der
Straßenverkehrsordnung in Kraft. Damit besteht nun bundesweit die Verpflichtung
bei Fahrten mit Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte so genannte
M+S-Reifen zu nutzen.

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