18. Januar 2011

Kontrolliertes Abbrennenlassen eines Supermarktes kein ordnungsgemäßer Brandschutz

Ein Brandschutzkonzept für einen Lebensmittelmarkt, das im Brandfall nach der Evakuierung ein kontrolliertes Abbrennenlassen vorsieht, erfüllt nicht die Anforderungen eines ordnungsgemäßen Brandschutzes. Dies hat das Verwaltungsgericht Minden in einem Urteil vom 16.12.2010 entschieden. Ein ordnungsgemäßer Brandschutz müsse wirksame Löscharbeiten ermöglichen. Deshalb könnten dem Bauherrn eines Lebensmittelmarktes Brandschutzauflagen erteilt werden, die wirksame Löscharbeiten auch nach der Evakuierung des Gebäudes ermöglichen sollen.


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Quelle: www.feuerwehr.de

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