Feuerwehrführerschein - Pressemitteilung Nr. 474/10 - München, 16. Dezember 2010
Innenminister Joachim Herrmann begrüßt nachdrücklich den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf zum Feuerwehrführerschein: "Der Feuerwehrführerschein für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen und Fahrzeuge mit Anhängern ist ein Anliegen, das Bayern seit mehr als zwei Jahren konsequent verfolgt hat. Was mit dem damaligen SPD-Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee nicht ging, ist nun mit Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer auf einen Erfolg versprechenden Weg gebracht." Der neue Feuerwehrführerschein wird für Feuerwehren, Rettungsdienste und Hilfsorganisationen große Erleichterungen bringen. Ihre Einsatz- und Leistungsfähigkeit wird damit dauerhaft gesichert. "Bayerns Beharrlichkeit hat sich gelohnt. Nach über zweijährigem politischem Kampf sind wir dem Sieg nahe!"
Bayern hatte bereits im vergangenen Jahr mit einer Bundesratsinitiative die Einführung einer Sonderfahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu 4,75 Tonnen durchgesetzt (sog. ''kleiner Feuerwehrführerschein'') und landesrechtlich auch sofort umgesetzt. Mit ihm können auch Inhaber der Fahrerlaubnis B (PKW, maximal 3,5 Tonnen) schwerere Einsatzfahrzeuge nach einer organisationsinternen Ausbildung und Prüfung führen. Allerdings machte Bayern von Anfang an klar, dass es sich nur um eine Zwischenlösung handeln könne. Daher hat Bayern mit einer weiteren Bundesratsinitiative eine entsprechende Lösung auch für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen und Fahrzeuge mit Anhängern angestrebt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung entspricht weitestgehend dem bayerischen Bundesratsantrag.
Herrmann: "Wie auch beim ''kleinen Feuerwehrführerschein'' sind die Organisationen selbst für die Einweisung und Prüfung verantwortlich. In der Praxis hat sich das sehr bewährt. Unsere Feuerwehren, Rettungsdienste und Hilfsorganisationen gehen mit dieser Ausbildung sehr gewissenhaft um." Mittlerweile wurden in Bayern rund 500 sogenannte ''kleine Feuerwehrführerscheine'' erteilt. Die Möglichkeit der organisationsinternen Prüfung und Ausbildung bedeutet weniger Kosten und weniger Bürokratie. Damit wird das Ehrenamt gestärkt. "Wichtig ist, dass das Gesetzgebungsverfahren jetzt schnell durchlaufen wird und das Gesetz möglichst schon im Frühjahr 2011 in Kraft tritt. Bayern wird es dann sofort umsetzen und den ''großen Feuerwehrführerschein'' einführen", so Herrmann.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern
Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern
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