2. Oktober 2010

Wer zahlt Feuerwehreinsatz?

Diese Frage wird an die Feuerwehren immer wieder gestellt. Grundsätzlich sind die Einsätze der Feuerwehr bis auf wenige Ausnahmen kostenfrei. Nun können die Städte und Gemeinden als Aufgaben- und Kostenträger der Feuerwehr aber im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechtes durch die kommunalen Gebührensatzungen verschiedene Einsatzarten auch kostenpflichtig machen. Verankert sind diese landesspezifischen Regelungen in den 16 Landesfeuerwehrgesetzen.
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Quelle: Feuerwehr Grupenhagen

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