Rettungsdienst: Zusätzlicher Stellplatz ist nötig
Sehr wahrscheinlich wird im südlichen Landkreis ein zusätzlicher Stellplatz für einen Rettungswagen eingerichtet. So der stellvertretende Geschäftsführer des Zweckverbands für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung. Damit soll die Einhaltung der gesetzlichen Hilfsfristen gewährleistet werden. Gegenwärtig klaffen Lücken in der rettungsdienstlichen Versorgung – zumindest bei strenger Auslegung des Rettungsdienstgesetzes.
Laut Gesetz muss jeder Ort im Einsatzgebiet in spätestens zwölf Minuten von einem Rettungsfahrzeug erreichbar sein. In Ausnahmefällen hatte man bisher auch 15 Minuten akzeptiert. Ausnahmen, das sind sehr dünn besiedelte Gebiete, die schlecht vom Verkehr erschlossen sind. Nach der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes und den Ausführungsbestimmungen, die im kommenden Jahr in Kraft treten sollen, sind diese Ausnahmen nicht mehr zulässig.
.
.
Versorgungslücken bestehen vermutlich im äußersten Süden des Landkreises. Abhilfe könnte mit einem festen Stellplatz für einen Rettungswagen in der betroffenen Region geschaffen werden, oder mit einer zusätzlichen Rettungswache. Vor einer Entscheidung soll die Situation vom Institut für Notfallmedizin näher untersucht werden, so Paul Justice.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen