Feuerwehrführerschein - Pressemitteilung Nr. 249/10 - München, 09. Juli 2010
Nach der Innenministerkonferenz unterstützt nun auch der Bundesrat mit großer Mehrheit die bayerische Initiative für den sogenannten Feuerwehrführerschein. Das hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann heute am Rande der Bundesratsitzung in Berlin mitgeteilt.
Danach sollen Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr, der Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks (THW) und der sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes sowie der Wasserrettungsorganisationen, die im Besitz der Fahrerlaubnis B sind, auch Einsatzfahrzeuge von 4,75 bis 7,5 Tonnen führen dürfen. "Und zwar nur mit organisationsinterner Einweisung und Prüfung. Wir müssen aber auch gerade wegen der Wasserrettungsorganisationen Fahrzeuge mit Anhängern einbeziehen, da hier ein besonderer Bedarf besteht", betont Herrmann. Ausgenommen hiervon seien nur Führerscheinneulinge während der ersten zwei Jahre nach dem Führerscheinerwerb.
Bayern hatte bereits vergangenes Jahr in einem ersten Schritt mit einer Bundesratsinitiative durchgesetzt, dass eine Sonderfahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 4,75 Tonnen bundesrechtlich eingeführt wurde. Herrmann machte darüber hinaus deutlich, dass er nichts von einer Beschränkung dieser Möglichkeit nur auf ehrenamtliche Einsatzkräfte hält. "Dies führt in der Praxis zu unnötigen Abgrenzungsproblemen und zu vermeidbarer Bürokratie. Der heutige Beschluss des Bundesrates ist deshalb ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer möglichst unbürokratischen Regelung. Ich danke Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer für seine tatkräftige Unterstützung dieser so wichtigen Initiative".
Danach sollen Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr, der Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks (THW) und der sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes sowie der Wasserrettungsorganisationen, die im Besitz der Fahrerlaubnis B sind, auch Einsatzfahrzeuge von 4,75 bis 7,5 Tonnen führen dürfen. "Und zwar nur mit organisationsinterner Einweisung und Prüfung. Wir müssen aber auch gerade wegen der Wasserrettungsorganisationen Fahrzeuge mit Anhängern einbeziehen, da hier ein besonderer Bedarf besteht", betont Herrmann. Ausgenommen hiervon seien nur Führerscheinneulinge während der ersten zwei Jahre nach dem Führerscheinerwerb.
Bayern hatte bereits vergangenes Jahr in einem ersten Schritt mit einer Bundesratsinitiative durchgesetzt, dass eine Sonderfahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 4,75 Tonnen bundesrechtlich eingeführt wurde. Herrmann machte darüber hinaus deutlich, dass er nichts von einer Beschränkung dieser Möglichkeit nur auf ehrenamtliche Einsatzkräfte hält. "Dies führt in der Praxis zu unnötigen Abgrenzungsproblemen und zu vermeidbarer Bürokratie. Der heutige Beschluss des Bundesrates ist deshalb ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer möglichst unbürokratischen Regelung. Ich danke Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer für seine tatkräftige Unterstützung dieser so wichtigen Initiative".
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