Innenminister unterstützen "Feuerwehrführerschein"
Nach dem Bundesrat unterstützt nun auch die Konferenz der Innenminister den so genannten Feuerwehrführerschein. Das hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann nach Abschluss der Konferenz in Hamburg mitgeteilt.
Danach sollen Einsatzkräfte der freiwilligen Feuerwehr, der Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks (THW) und der sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die im Besitz der Fahrerlaubnis B sind, auch Einsatzfahrzeuge von 4,75 – 7,5 Tonnen führen dürfen. "Und zwar nur mit verbandsinterner Ausbildung und Prüfung", betont Herrmann. Ausgenommen hiervon seien nur Führerscheinneulinge während der ersten zwei Jahre nach dem Führerscheinerwerb. Bayern hatte bereits vergangenes Jahr in einem ersten Schritt mit einer Bundesratsinitative durchgesetzt, dass eine Sonderfahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4,75 Tonnen bundesrechtlich eingeführt wurde.
Herrmann: "Dieser Beschluss ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer möglichst unbürokratischen Regelung."
Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium des Innern
Danach sollen Einsatzkräfte der freiwilligen Feuerwehr, der Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks (THW) und der sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die im Besitz der Fahrerlaubnis B sind, auch Einsatzfahrzeuge von 4,75 – 7,5 Tonnen führen dürfen. "Und zwar nur mit verbandsinterner Ausbildung und Prüfung", betont Herrmann. Ausgenommen hiervon seien nur Führerscheinneulinge während der ersten zwei Jahre nach dem Führerscheinerwerb. Bayern hatte bereits vergangenes Jahr in einem ersten Schritt mit einer Bundesratsinitative durchgesetzt, dass eine Sonderfahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4,75 Tonnen bundesrechtlich eingeführt wurde.
Herrmann: "Dieser Beschluss ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer möglichst unbürokratischen Regelung."
Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium des Innern
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