27. März 2010

Wie sich eine Evakuierung dynamisch steuern lässt

Laut Arbeitsstättenverordnung ist es Pflicht des Unternehmers, im Falle eines Brandes oder einer Explosion für eine geordnete Evakuierung der Arbeitsstätte zu sorgen, dazu im Vorfeld einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen und die darin beschriebenen Flucht- und Rettungswege für jeden ersichtlich zu kennzeichnen.Bei der Planung der Flucht- und Rettungswege und der vorgesehenen Evakuierungsmaßnahmen im Notfall sollte aber nicht nur an den üblichen Betriebsalltag gedacht werden, sondern auch Gäste, externe Mitarbeiter und außergewöhnliche Ereignisse müssen einbezogen werden.
.
Bitte auf das Bild klicken.
.
Quelle: SIFATipps

Keine Kommentare: