13. März 2010

Erweiterung des Feuerwehrführerscheins auf 7,5 Tonnen geplant

Alfons Weinzierl, Vorsitzender des LFV Bayern: Bereits Anfang 2007 war es der LFV Bayern e.V. der - auch gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium des Inneren -darauf hingewiesen hat, dass es sowohl durch die Änderung der EU- Führerscheinrichtlinie wie auch durch die Tatsache, dass viele Fahrzeughersteller nicht mehr in der Lage sind, Tragkraftspritzenfahrzeuge mit einem Gewicht von unter 3,5 t anbieten zu können, zu Problemen bei den Feuerwehren kommen wird.
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In einem ersten Schritt konnte erreicht werden, dass mit dem sog. Feuerwehrführerschein das Führen von Einsatzfahrzeugen bis 4,75 Tonnen durch eine organisationsinterne Ausbildung und Prüfung ermöglicht wird. Hiervon erfasst werden insbesondere die sog. Tragkraftspritzenfahrzeuge der kleineren Ortsfeuerwehren.
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Die jetzt anstehende Erweiterung bis 7,5 Tonnen und die Einbeziehung von Anhängern, so Weinzierl ist ein weiterer wichtiger Schritt in die richtige Richtung und wird vom Landesfeuerwehrverband Bayern als praktikable Maßnahme auch ausdrücklich begrüßt.

Durch diese geplante Neuregelung ergeben sich über die bereits bestehende Regelung bis 4,75 Tonnen hinaus auch deutliche Vorteile für Feuerwehren, die über Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen verfügen (LF 8, Versorgungs-Lkw) und für die Feuerwehren, die Anhänger vorhalten. Der LFV Bayern sieht hier eine nachhaltige Sicherung des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung, da rund ¼ der über 7.700 Freiwilligen Feuerwehren über Fahrzeuge dieser Kategorie verfügt.
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Ein zusätzlicher Vorteil entsteht für die Kommunen und Städte durch eine Kostenersparnis in Millionenhöhe, da sie als Träger der Feuerwehren die notwendigen Kosten für den Erwerb einer Fahrerlaubnis übernehmen müssten, wenn in den Feuerwehren Maschinisten nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
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Dennoch muss es in letzter Konsequenz das Ziel sein, betont Weinzierl dass in der Europäischen Führerschein-Richtlinie die Feuerwehr in Deutschland als integraler Bestandteil des Katastrophenschutzes anerkennt und damit generell den Weg für eine nationale Ausnahmeregelung freigemacht wird. Hierfür wird sich der Landesfeuerwehrverband Bayern auch weiterhin einsetzen.
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Hier die Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministerium des Innern!
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Quelle: LFV Bayern

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