19. Februar 2010

Welchen Versicherungsschutz braucht die Feuerwehr?

Seit einigen Wochen erhalten die Städte und Gemeinden von der GVV-Kommunalversiche­rung VVaG aus Wiesbaden ein Angebot, Deckungslücken im Unfallversicherungsschutz zu schließen. Dabei wird darauf verwiesen, dass der grundsätzlich sehr umfassende gesetzli­che Unfallversicherungsschutz „diverse Lücken“ aufweist. Die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord hat in einer Stellungnahme darauf verwiesen, dass es – bezogen auf den Unfallbegriff - tatsächlich im bereit gestellten Versicherungsschutz keine Lücken gäbe. Die HFUK Nord ist jedoch nicht für Erkrankungen von Feuerwehrangehörigen zuständig. Eine Stellungnahme an die Kommunalen Spitzenverbände können Sie untenstehend nachlesen.
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Quelle: www.hfuknord.de

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