31. Januar 2010

Meldungen aus dem Bereich Leistungen

Die Unfallanzeige ist nicht bloß ein Stück Papier, sondern ein Dokument, welches sorgfältig und vollständig auszufüllen ist, wenn ein Unfall im Dienstbetrieb der Feuerwehr eingetreten ist. Die Pflicht zur Anzeige des Versicherungsfalls trifft nach dem Sozialgesetzbuch immer den Unternehmer, also die Gemeinde als Träger der Feuerwehr.
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Quelle: www.hfuknord.de

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