Privatrechtliche Feuerversicherungen fordern von vielen Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten. Als allgemein anerkannte Mindestqualifikation gilt die vfdb-Richtlinie 12-09/01. Nach deren neuen Bestimmungen müssen seit Mai 2009 mindestens sieben Tage in die Ausbildung investiert werden.
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