19. November 2009

Einigung bei der Finanzierung des Digitalfunks

Die jahrelangen Verhandlungen zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Bayerischen Staatsregierung über die Finanzierung des Digitalfunks für Polizei, Rettungsdienste und Feuerwehren dürften bald zu einem guten Abschluss kommen. Nachdem der im Frühjahr dieses Jahres gefundene Kompromiss Anfang Oktober seitens der Staatsregierung abgelehnt worden ist, hat sich Bayerns Finanzminister Georg Fahrenschon mit Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl über einen neuen Finanzierungsvorschlag geeinigt.

Brandl: „Mit dem Vorschlag können wir gut leben. Vor allem die hohe Förderung der Handsprechfunk- und Fahrzeugfunkgeräte der Feuerwehren wird die kommunalen Kassen entlasten. Durch die Festschreibung des kommunalen Beitrags an den Betriebskosten dürften Kreisumlageerhöhungen vermieden werden. Wir sind zufrieden.“

Im Einzelnen sieht der Kompromiss Folgendes vor:
  1. Die Kommunen beteiligen sich an den laufenden Kosten des BOS-Digitalfunks.
  2. Die Aufteilung der Betriebskosten zwischen Staat / Kommunen / Rettungsdiensten erfolgt im Verhältnis 60% / 20% / 20%. Kommunen und Rettungsdienste haben damit grundsätzlich Leistungen an den Staat in Höhe von je 7,6 Millionen Euro jährlich zu erbringen.
  3. Nach einer Betriebszeit von drei Jahren nach der vollständigen Inbetriebnahme des Netzes wird die Aufteilung der Betriebskosten auf Staat / Kommunen / Rettungsdiensten überprüft.
  4. Die Kommunen erbringen ihren Anteil an den Betriebskosten durch Zahlung eines Festbetrags in Höhe von 3,0 Millionen Euro jährlich an den Staatshaushalt und mietfreie Zurverfügungstellung von Antennenstandorten; diese Leistung wird mit weiteren 3,0 Millionen Euro Jahresbetrag bewertet. Dem Staatshaushalt fließen insofern keine Mittel zu. Der Restbetrag in Höhe von jährlich 1,6 Millionen Euro muss von den Kommunen nicht gezahlt werden. Der zu zahlende Betrag von 3,0 Millionen Euro wird einwohnerabhängig auf die 96 Landkreise und kreisfreien Städte verteilt, die Modalitäten werden in entsprechenden Verträgen mit Landkreisen und kreisfreien Städten vom Innenministerium festgelegt. Zur Erleichterung der Abwicklung wird eine kassenmäßige Verrechnung mit einer geeigneten Finanzausgleichsleistung angestrebt.
  5. Die Kostenbeteiligung der Kommunen setzt im Jahr 2013, spätestens aber mit vollständiger (bayernweiter) Bereitstellung des Digitalfunksnetzes, ein.
  6. Es findet eine Endgeräteförderung hinsichtlich der notwendigen Erstausstattung der Feuerwehren aus staatlichen Haushaltsmitteln statt. Der Fördersatz beträgt 80% der reinen Gerätekosten zuzüglich der Kosten des Zubehörs ohne Einbaukosten. Als zuwendungsfähig anerkannt werden höchstens Gerätekosten eines bei der Polizei verwendeten Standardgeräts. Die Förderung wird beginnend 2010 über sechs Jahre verteilt mit annähernd gleichen Jahresbeiträgen stattfinden.

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