19. August 2009

Grippeverordnung jetzt auf dem richtigen Weg

Impfung für alle in der Feuerwehr tätigen gesetzlich Krankenversicherten

Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) begrüßt, dass nach der heute beschlossenen Verordnung zur Influenzaschutzimpfung haupt- und ehrenamtliche Feuerwehrangehörige kostenlos immunisiert werden. „Dies ist der richtige Weg, damit auch die mehr als eine Million ehrenamtlichen Feuerwehrmänner und -frauen uneingeschränkt einsatzbereit bleiben“, sagt DFV-Präsident Hans-Peter Kröger.

Der Spitzenverband der Feuerwehren sieht seine Initiative mit Unterstützung der Landesfeuerwehrverbände als Erfolg. Kröger: „Die Verordnung zielt in erster Linie darauf ab, die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren für die Unterstützung der nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Behörden sicherzustellen. Sie will erreichen, dass Personen, die für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung wichtig sind, vorrangig geimpft werden. In der Begründung heißt es ganz richtig, dass auch Kräfte der Feuerwehren zu unterstützenden Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz herangezogen werden können.“

Im Rechtsetzungsverfahren war zuletzt vorgesehen, dass nur „Beschäftigte der Vollzugspolizeien und der Berufsfeuerwehren“ auf Rezept geimpft werden sollen. Dagegen hatten der DFV und seine Mitgliedsverbände scharf protestiert und auf die Folgen hingewiesen. „Die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr basiert in Deutschland ganz wesentlich auf dem Ehrenamt. Dies müssen alle berücksichtigen, die in diesem sensiblen Bereich agieren“, betont Kröger.
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Quelle: DFV

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