17. Juli 2009

Sozialversicherungspflicht für Feuerwehrführungskräfte

Ehrenamtliche Führungskräfte der Feuerwehr sind sozialversicherungspflichtig. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden. Damit muss der bayerische Landkreis Kulmbach fast 30 000 Euro Sozialversicherungsbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung nachzahlen. Die ehrenamtlichen Führungskräfte hatten teilweise monatliche Aufwandsentschädigungen in Höhe von 700 bis 1100 Euro erhalten.
.
Quelle: mainpost.de

Keine Kommentare: