Führerscheinregelung - Pressemitteilung Nr. 270/09 - München, 01. Juli 2009

Besitzer des Führerscheins der Klasse B dürfen seit Einführung der zweiten Führerscheinrichtlinie 1999 keine Fahrzeuge mit einem Gewicht über 3,5 Tonnen fahren. Hierdurch haben Freiwillige Feuerwehren, Rettungsdienste, THW und Hilfsorganisationen große Nachwuchsprobleme. "Bayern hat im Bundesrat weitreichende Vorschläge zu einer unbürokratischen Lösung des Problems gemacht. Unsere Vorschläge wurden außerdem zuletzt bei der Innenministerkonferenz einstimmig angenommen und Bundesverkehrsminister Tiefensee vorgelegt, aber nicht hinreichend berücksichtigt," so Herrmann.
Der jetzige Kompromiss sieht vor, dass für Fahrzeuge zwischen 3,5 und 4,75 Tonnen eine feuerwehrinterne bzw. verbandsinterne Ausbildung und Prüfung notwendig ist. Das genaue Verfahren hierzu können die Länder per Rechtsverordnung regeln. Bei Fahrzeugen zwischen 4,75 und 7,5 Tonnen ist eine vereinfachte Ausbildung mit praktischer Prüfung vorgesehen. Diese neue Fahrberechtigung kann dann zunächst nur im Zusammenhang mit Fahrten für die Freiwilligen Feuerwehren, THW und Rettungsdienste verwandt und erst nach mindestens zweijährigem Einsatz in einen vollwertigen Führerschein der Klasse C1 umgewandelt werden. "Diese Regelung ist zwar kostengünstiger als der Erwerb des Führerscheins der Klasse C1. Außerdem entfällt die theoretische Ausbildung und Prüfung. Trotzdem ist die jetzige Regelung viel zu bürokratisch und es entstehen zusätzliche und nicht notwendige Erschwernisse, die so nicht akzeptabel sind", so Herrmann, der ankündigte, dass er in dieser Angelegenheit nicht locker lassen werde.
Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium des Innern
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