Keine Gefahrenabwehr durch THW
Der Bundesrat beurteilt die Neuregelungen zum Einsatz des THW für teilweise verfassungswidrig.
Mit seiner heutigen Anrufung des Vermittlungsausschusses wendet er sich insbesondere dagegen, dem THW als Bundesanstalt eine originäre Befugnis zur Gefahrenabwehr zu verleihen. Diese liege bei den Ländern. Auch in sachlicher Hinsicht gebe es keine Notwendigkeit, dem THW verglichen mit den Feuerwehren und Hilfsorganisationen mehr Befugnisse einzuräumen. Außerdem beachte das Gesetz nicht ausreichend, dass mit der geplanten Übertragung der Befugnisse auf das THW Eingriffe in die Grundrechte der Bürger verbunden sind. Darüber hinaus verlangen die Länder eine Klarstellung bei der Kostenregelung.
Quelle: Pressemitteilung Bundesrat 118/2009
Mit seiner heutigen Anrufung des Vermittlungsausschusses wendet er sich insbesondere dagegen, dem THW als Bundesanstalt eine originäre Befugnis zur Gefahrenabwehr zu verleihen. Diese liege bei den Ländern. Auch in sachlicher Hinsicht gebe es keine Notwendigkeit, dem THW verglichen mit den Feuerwehren und Hilfsorganisationen mehr Befugnisse einzuräumen. Außerdem beachte das Gesetz nicht ausreichend, dass mit der geplanten Übertragung der Befugnisse auf das THW Eingriffe in die Grundrechte der Bürger verbunden sind. Darüber hinaus verlangen die Länder eine Klarstellung bei der Kostenregelung.
Quelle: Pressemitteilung Bundesrat 118/2009
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