Uengershausen: Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses
Regierung von Unterfranken erteilt dem Markt Reichenberg "Grünes Licht" für die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses mit zwei Stellplätzen in Reichenberg, Ortsteil Uengershausen
Die Regierung von Unterfranken hat dem Markt Reichenberg (Landkreis Würzburg) für die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses mit zwei Stellplätzen in Reichenberg, Ortsteil Uengershausen die – förderrechtlich bedeutsame – vorzeitige Baufreigabe erteilt. Geplant ist die Neuerrichtung des Feuerwehrgerätehauses nach Teilabbruchmaßnahmen als Anbau an das bestehende Schulgebäude. Die Gesamtkosten für die Baumaßnahmen im Feuerwehrbereich belaufen sich laut Zuwendungsantrag auf rund 220.000 Euro.
Mit der Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn kann die beabsichtigte Maßnahme in Reichenberg, Ortsteil Uengershausen, schnellstmöglich realisiert werden, auch wenn über die endgültige Förderung durch einen förmlichen Bescheid noch nicht entschieden ist. Die spätere staatliche Förderung erfolgt aus Mitteln der Feuerschutzsteuer im Rahmen des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern. Sie wird nach den derzeitigen Festbetragsätzen 80.000 Euro (= 40.000 Euro je Stellplatz) betragen.
Quelle: Pressemitteilung Regierung von Unterfranken
Die Regierung von Unterfranken hat dem Markt Reichenberg (Landkreis Würzburg) für die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses mit zwei Stellplätzen in Reichenberg, Ortsteil Uengershausen die – förderrechtlich bedeutsame – vorzeitige Baufreigabe erteilt. Geplant ist die Neuerrichtung des Feuerwehrgerätehauses nach Teilabbruchmaßnahmen als Anbau an das bestehende Schulgebäude. Die Gesamtkosten für die Baumaßnahmen im Feuerwehrbereich belaufen sich laut Zuwendungsantrag auf rund 220.000 Euro.
Mit der Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn kann die beabsichtigte Maßnahme in Reichenberg, Ortsteil Uengershausen, schnellstmöglich realisiert werden, auch wenn über die endgültige Förderung durch einen förmlichen Bescheid noch nicht entschieden ist. Die spätere staatliche Förderung erfolgt aus Mitteln der Feuerschutzsteuer im Rahmen des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern. Sie wird nach den derzeitigen Festbetragsätzen 80.000 Euro (= 40.000 Euro je Stellplatz) betragen.
Quelle: Pressemitteilung Regierung von Unterfranken
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