Warnwirkung von Schutzkleidung
Bei Einsätzen im öffentlichen Straßenverkehr ist das zusätzliche Tragen einer Warnweste zum Schutzanzug "Bayern 2000" bzw. zur Überjacke "Bayern 2000" nicht erforderlich.
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Neu ist insoweit nur, dass unter bestimmten Umständen nunmehr Feuerwehrschutzjacken und -hosen, die die Anforderungen der DIN EN 469:2007 Anhang B erfüllen eine ausreichende Warnmaßnahme erfüllen. Wir verweisen hierzu auch auf das am 13.02.2009 neu erschienene Informationsblatt des Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverbands.
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Quelle: LFV Bayern
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Quelle: LFV Bayern
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