Warnwirkung von Schutzkleidung
Aus gegebenem Anlass und aufgrund zahlreicher Anfragen weist der LFV Bayern nochmals ausdrücklich darauf hin, dass der Schutzanzug "Bayern 2000" und auch die Überjacke "Bayern 2000" die Forderung der Unfallverhütungsvorschrift "Feuerwehren" im Hinblick auf die Warnwirkung bei Einsätzen im Straßenverkehr erfüllen.
Bei Einsätzen im öffentlichen Straßenverkehr ist das zusätzliche Tragen einer Warnweste zum Schutzanzug "Bayern 2000" bzw. zur Überjacke "Bayern 2000" nicht erforderlich.
Bei Einsätzen im öffentlichen Straßenverkehr ist das zusätzliche Tragen einer Warnweste zum Schutzanzug "Bayern 2000" bzw. zur Überjacke "Bayern 2000" nicht erforderlich.
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Neu ist insoweit nur, dass unter bestimmten Umständen nunmehr Feuerwehrschutzjacken und -hosen, die die Anforderungen der DIN EN 469:2007 Anhang B erfüllen eine ausreichende Warnmaßnahme erfüllen. Wir verweisen hierzu auch auf das am 13.02.2009 neu erschienene Informationsblatt des Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverbands.
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Quelle: LFV Bayern
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Quelle: LFV Bayern
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